Recht auf Verwahrlosung in der Langzeitpflege - Inhouse-Fortbildung
wahlweise als Präsenz- oder Onlinefortbildung
Dilemma zwischen Selbstbestimmung und Fürsorgepflicht

Verwahrlosung in Pflegeheimen beschreibt Zustände, in denen pflegebedürftige Bewohner ihre Grundbedürfnisse vernachlässigen – etwa schlechte Körperpflege, unzureichende Ernährung oder vermüllte Wohnbereiche. Solche Situationen stellen Pflegekräfte vor ein Dilemma: Selbstbestimmung der Bewohner versus Fürsorgepflicht der Einrichtung.
Verwahrlosung in stationären Pflegeeinrichtungen erfordert einen ganzheitlichen, reflektierten Umgang. Rechtlich bewegen sich Pflegekräfte auf schmalem Grat zwischen Unterlassener Hilfeleistung und Nötigung durch Zwangspflege. Ethisch gilt es, das Wohl und den Willen des Menschen auszubalancieren. Die beste Herangehensweise ist interdisziplinär, methodisch und empathisch.
Diese Fortbildung gibt praxisorientierte Antworten. Erfahren Sie, wie Verwahrlosung rechtlich, ethisch und fachlich bewertet werden kann – und wie Pflegekräfte sicher, kompetent und menschlich handeln können.
Schwerpunkte
a. Was verstehen wir unter Selbstgefährdung im Kontext "Recht auf Verwahrlosung"
- Begriffsdefinitionen und Abgrenzungen
- Praxisrelevante Fallbeispiele
- Bedeutung für den Pflegealltag
b. Rechtliche Aspekte (Rechtskunde in der Praxis)
- Menschenwürde & Selbstbestimmung
- Garantenstellung
- Einwilligungsfähigkeit, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit & mutmaßlicher Wille: zivilrechtliche Einordnung
- Haftung & Schadenersatz: Wer haftet wann?
c. Indikation: Einweisung in die Psychiatrie
- Empfehlungen der S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang“
- Umgang mit akut gefährdenden Situationen und konkreter Gefährdungslagen
d. Praxisphase, Fallarbeit:
- Einführung in die "Nimwegener Methode" zur ethischen Fallberatung
- Fallarbeit (Fakten sammeln, Bewerten, gemeinsame Beratung und Handlungsempfehlungen)
- Reflexion & Anwendung in Fallbeispielen
Ziele
- kennen zentrale juristische Rahmenbedingungen
- sind in der Lage, zwischen Einwilligungsfähigkeit & mutmaßlichem Willen zu differenzieren
- lernen gemeinsam ethische Entscheidung zu treffen und präventive Strategien gezielt anzuwenden
- entwickeln ein gemeinsames Teamverständnis und fördern Sorgehaltung und Beratungskultur
Methoden
- Interaktive Wissensvermittlung mit Fallbeispielen
- Reflexion eigener Erfahrungen und ethischer Dilemmata
- Gruppenarbeiten zur Entwicklung praxisnaher Handlungsstrategien
- "Nimwegener Methode" zur ethischen Fallberatung
- Kollegialer Austausch und Anleitung zur Reflexion
Dauer
8 FE (1 FE á 45 Min) z. B. 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr (inkl. Pausenzeiten 90 Min)
Zielgruppe

Nach §§ 43b, 53b SGB XI Richtlinien zur Qualifikation von Betreuungskräften
Das Thema „Demenz“ ist komplex. - Unser Qualitätsanspruch für Schulungsmaßnahmen nach den Richtlinien §§ 43b, 53b SGB XI Ihrer Betreuungskräfte wie Betreuungsassistenten für Menschen mit Demenz ist hoch.