Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege

Freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege - Inhouse-Fortbildung

wahlweise als Präsenz- oder Onlinefortbildung

Öffentliche Termine zu diesem Thema

  • 17.07.2024 (Kempten)
Zu den Fortbildungen

Spannungsfelder zwischen Schutz, Freiheit und Selbstbestimmung

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(c) LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE

Freiheitsentziehende Maßnahmen mit einem Rechtfertigungsgrund sind in Einzelfällen unerlässlich und dienen zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit oder auch zur medikamentösen Heilbehandlung einer Angststörung mit Psychopharmaka.
In anderen Fällen könnte man trotz der vorherrschenden Spannungsfelder zwischen Schutz und Freiheit und dessen Verantwortung auf diese sogenannten unterbringungsähnlichen Maßnahmen verzichten, oder ohne haftungsrechtlicher Bedenken diese auf ein Mindestmaß reduzieren.

Fixierungen und andere freiheitseinschränkende Maßnahmen wie Bettgitter, Stecktische, Trickschlösser und Psychopharmaka gehören nach wie vor zum Arbeitsalltag in Pflegeheimen und Krankenhäusern. Sie werden meist damit begründet, Schutz und Unversehrtheit der Betroffenen nicht anders gewährleisten zu können. Freiheitsentziehende Maßnahmen können einen erheblichen Eingriff in die Freiheitsrechte, der Würde und der Lebensqualität von hilfsbedürftigen Menschen darstellen und werden zumeist von allen Beteiligten als sehr belastend erlebt.

Immer mehr Verfahrenspfleger und Gerichte arbeiten nach dem Werdenfelser Weg. Von den Pflegeeinrichtungen wird erwartet, dass sie gemäß diesem Verfahren mitwirken. Mindestens ein Mitarbeiter von stationären Einrichtungen, in denen freiheitsentziehende Maßnahmen vorgenommen werden, sollte sich gründlich mit diesem Verfahren vertraut machen, um als Multiplikator in seiner Einrichtung wirken zu können.

Das Seminar gibt Einblicke in den aktuellen Stand der Rechtslage und vermittelt den Teilnehmern Klarheit darüber, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen eine Fixierung zulässig und/oder geboten ist. Alternativen zur Freiheitsentziehung werden diskutiert und die Rechtsfolgen ungerechtfertigter Freiheitsentziehungen dargestellt.

Schwerpunkte

  • Schnittstellenmanagement & Kollegiale Beratung als Grundvoraussetzung
  • Sturz- und Verhaltensursachen eruieren und beheben
  • Sturzrisikofaktoren reduzieren / Anwenden von FeM Alternativen
  • Fach- und Sachgerechte Anwendung und Dokumentation von FeM und derer Alternativen
  • Abwägung von Risiko / Nutzen einer FeM
  • Definition von genehmigungsfreie und genehmigungspflichtige FeM
  • Unterbringung und Unterbringungsähnliche Maßnahmen
  • Psychopharmaka in seiner Heilbehandlung und § 1906 BGB
  • Rechtfertigungsgründe bei Freiheitsentzug und Zwangsmaßnahmen

Ziel

Anhand von Praxisbeispielen und dem Teilnehmeraustausch sollen Verstehens- und Handlungshilfen bearbeitet werden. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, ihre Erfahrungen auszutauschen und anhand fachlicher wie praktischer Impulse zu reflektieren.

Sie lernen in diesem Seminar sowohl die pflegerischen als auch die rechtlichen Aspekte kennen, werden mit dem gerichtlichen Genehmigungsverfahren vertraut gemacht.

Das in diesem Seminar erlernte Know-how hilft Ihnen eigene Anwenderentscheidung im Bereich von Schutz und Freiheit selbstsicher zu treffen.

Methoden

Vermittlung von Informationen, Diskussion, Moderation, Erfahrungsaustausch, Gruppen- und Paararbeiten, Praxisfallarbeit, Fallbesprechung, Selbstreflektion

Dauer

Empfohlen 8 FE (1 FE á 45 Min) z. B. 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr (inkl. Pausenzeiten 90 Min)

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Referent: Tobias Münzenhofer

Tobias Münzenhofer

Zielgruppe

Kompetenzentwicklung nach Benner Fortbildungsmodule LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE
(c) LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE

Nach §§ 43b, 53b SGB XI Richtlinien zur Qualifikation von Betreuungskräften

Das Thema „Demenz“ ist komplex. - Unser Qualitätsanspruch für Schulungsmaßnahmen nach den Richtlinien §§ 43b, 53b SGB XI Ihrer Betreuungskräfte wie Betreuungsassistenten für Menschen mit Demenz ist hoch.

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