Bewusst, kritisch hinterfragter Umgang mit Psychopharmaka in der Pflege - Inhouse-Fortbildung
wahlweise als Präsenz- oder Onlinefortbildung
„TAVOR - INDIKATION UNRUHE“ – Wer trägt die Mit-Verantwortung?“
Liegt ein bewusster und kritisch hinterfragter Umgang mit Psychopharmaka in der Altersmedizin allein bei den Fachärzten oder auch bei den Pflegefachkräften?
Aktuell zeigen viele Studien auf, dass Psychopharmaka nicht immer den Leitlinien entsprechend verordnet werden, sondern auch verabreicht.
Obwohl antipsychotische Medikamente im Einsatz gegen herausforderndes Verhalten wenig Wirkung zeigen und alle Leitlinien angesichts riskanter Nebenwirkungen nicht-pharmakologische Möglichkeiten empfehlen, erhalten etwa 50% aller Heimbewohner mit Demenz weiterhin eben diese Medikamente. Bekannt ist, dass diese Medikamente in über 80% der Fälle abgesetzt werden können, ohne dass das herausfordernde Verhalten wiederkommt.
Psychopharmaka als ärztlich angeordnete Bedarfsmedikation steht den Pflegekräften überwiegend mit der Indikation "Unruhe" nach eigener pflegefachlicher Einschätzung zur Verfügung. Was die Bedarfsmedikation betrifft, wird diese, doch zumeist "laut" von den Pflegefachkräften verordnet?
Nur was versteht die verantwortliche Pflegefachkraft unter der Indikation "Unruhe" und ab wann besteht dann der konkrete Bedarfsfall zu diesen sedierenden Medikamenten?
Jede Pflegefachkraft beurteilt dies aus ihrem eigenen subjektiven Ermessen und vorliegenden zumeist schwierigen Rahmenbedingungen. Der Einsatz von Psychopharmaka variiert stark aus der Erfahrung und Kompetenz der einzelnen Pflegefachkräfte sowie auch vom ganzen Team und Einrichtung.
Die Entwicklung einer gemeinsamen „Haltung“ wie auch Handlungssicherheit ist auch hier großes Thema, was alle betrifft.
Schwerpunkte
- Status Quo, Standortbestimmung, Ressourcen
- Welche Vor -und Nachteile ergeben sich in der Anwendung
- Einsatzgebiete, Leitlinien, Therapie
- Psychopharmaka als letztes Mittel der Wahl
- Gemeinsame Abwägung von Risiko / Nutzen
- Lösungsorientierte Fallarbeit
- „Wenn es nicht ohne geht“ - Erwartbare Ergebnisse, Motivation
- Psychopharmaka in seiner Heilbehandlung und § 1906 BGB
- Allgemein gültige Regeln für den Einsatz von Psychopharmaka
Ziel
Anhand von Praxisbeispielen und dem Teilnehmeraustausch sollen bestehende Verstehens- und Handlungshilfen reflektiert und weiterentwickelt werden.
Weiterentwicklung einer gemeinsamen „Haltung“ wie auch Handlungssicherheit im interdisziplinären fach –und sachgerechten Umgang mit Psychopharmaka.
Bewusstwerden und Bewusstmachung Eigener Belastungsgrenzen.
Methoden
Interaktiver Vortrag, Diskussion, Moderation, Erfahrungsaustausch, Gruppen- und Paararbeiten, Praxisfallarbeit, Fallbesprechung, Selbstreflektion
Dauer
Empfohlen 8 FE (1 FE á 45 Min) z. B. 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr (inkl. Pausenzeiten 90 Min)
Hier als maßgeschneiderte Fortbildung anfragen
Anfragen & Angebot erhaltenReferent: Tobias Münzenhofer
Zielgruppe
Nach §§ 43b, 53b SGB XI Richtlinien zur Qualifikation von Betreuungskräften
Das Thema „Demenz“ ist komplex. - Unser Qualitätsanspruch für Schulungsmaßnahmen nach den Richtlinien §§ 43b, 53b SGB XI Ihrer Betreuungskräfte wie Betreuungsassistenten für Menschen mit Demenz ist hoch.