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Kostentransparenz

LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE® kommuniziert klar und transparent. Kostentransparenz bildet das Fundament operativer und strategischer Entscheidungen.

Honorarkosten zu Angeboten wie für Resilienzförderung, Supervision, Coaching und Mediation werden individuell vereinbart.

kosten

Honorarkosten (ohne Fördermittel)

Dauer Kosten ohne Fördermittel
Inhouse Tagesfortbildung
(Präsenz oder Online, max. 15 - 20 Teilnehmer*innen)
8 FE* 950,00 € *
Inhouse Halbtagesfortbildung
(Präsenz oder Online, max. 15 - 20 Teilnehmer*innen)
4 FE* 580,00 € *
Online-Fortbildung (max. 15 -20 Teilnehmer*innen) 120 Minuten 350,00 € *
Öffentliche Online-Fortbildung (p. P.) 120 Minuten 35,00 € *

* LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE® ist gemäß § 4 Nr. 21 (UStG) von der Umsatzsteuer befreit, MwSt. werden nicht ausgewiesen.

* FE = Fortbildungseinheit á 45 Minuten

 

Fördermittel für Fortbildungen in Bayern, München und Landkreis München

Fortbildungen von LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE® werden durch das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP), dem Sozialreferat München und dem Landkreis München unter bestimmten Voraussetzungen gefördert.

Die Beantragung und Abrechnung der Förderung übernehmen wir gerne für Sie. Es wird  jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf die staatliche Förderung kein Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann.

Förderung Kosten

Rechenbeispiele Ihrer Honorarkosten mit Förderung

gefördert durch Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Fördermittel über das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP)

  Dauer Fördermittel Kosten
Inhouse Tagesfortbildung (Präsenz oder Online) 8 FE* abzgl. 168,00 € 782,00 € *
Inhouse Halbtagesfortbildung (Präsenz oder Online) 4 FE* abzgl. 84,00 € 496,00 € *

* LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE® ist gemäß § 4 Nr. 21 (UStG) von der Umsatzsteuer befreit, MwSt. werden nicht ausgewiesen.

* FE = Fortbildungseinheit á 45 Minuten

Voraussetzungen sind, dass…

  • die Maßnahme insgesamt mindestens 8 FE umfasst (bei ½-Tagesfortbildung also mindesten 2 Termine) und
  • mindestens acht hauptamtliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, die in Bayern in der Altenarbeit/Altenpflege tätig sind und
  • die Maßnahme nicht bereits durch andere Mitteln  (z. B. Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI) gefördert wird.

Die Förderung der Fortbildungsmaßnahme wird durch das BAYERISCHE LANDESAMT FÜR PFLEGE (LfP) in entsprechender Höhe - im Falle der Gewährung - auf das Entgelt angerechnet (21,00 € pro FE) und nach Erstattung durch das LfP von LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE® umgehend an den Auftraggeber weitergeleitet.

Klicken Sie hier für mehr Informationen
Förderung Landeshauptstadt München Sozialreferat

Förderprogramm Stadt München

  Dauer Fördermittel Kosten
Inhouse Tagesfortbildung (Präsenz oder Online) 8 FE* abzgl. 736 € 214,00 € *
Inhouse Halbtagesfortbildung (Präsenz oder Online) 4 FE* abzgl. 368 € 192,00 € *

* LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE® ist gemäß § 4 Nr. 21 (UStG) von der Umsatzsteuer befreit, MwSt. werden nicht ausgewiesen.

* FE = Fortbildungseinheit á 45 Minuten

Die Förderung kann für Fortbildungen so bis zu 115,00 EUR / FE oder 920,00 € / Tag betragen. Der Eigenanteil der vollstationären Pflegeeinrichtung beträgt 20 % der förderfähigen Fortbildungskosten. Die maximale Fördersumme ist unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden und der Dozent*innen.

Supervisionen können pro Gruppe mit maximal zehn Team-Supervisionen à 90 Minuten (maximal 172,50 Euro) oder 15 Team-Supervisionen à 60 Minuten (maximal 115 Euro) mit bis zu zehn Teilnehmer*innen pro Jahr gefördert werden.

Die Maßnahmen können nicht durch andere Mitteln wie z. B. dem Landesamt für Pflege gefördert werden.

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Landkreis-München

Förderprogramm Landkreis München

  Dauer Fördermittel Kosten
Inhouse Tagesfortbildung (Präsenz oder Online) 8 FE* abzgl. 720 € 230,00 € *
Inhouse Halbtagesfortbildung (Präsenz oder Online) 4 FE* abzgl. 315 € 245,00 € *

* LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE® ist gemäß § 4 Nr. 21 (UStG) von der Umsatzsteuer befreit, MwSt. werden nicht ausgewiesen.

* FE = Fortbildungseinheit á 45 Minuten

Die Förderung kann für Fortbildungen so bis zu 87,50 EUR / FE oder 800,00 € / Tag betragen. Der Eigenanteil beträgt 10 % der förderfähigen Fortbildungskosten. Die maximale Fördersumme ist unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden und der Dozent*innen.

Supervisionen werden bis zu 1000 € pro Jahr bezuschusst.

Die Maßnahmen können nicht durch andere Mitteln wie z. B. dem Landesamt für Pflege gefördert werden.

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Wir lernen uns kennen was Sie bewegt und Ihr Anliegen ist.

Das Vorgehen hierbei ist lösungsorientiert und berücksichtigt Ihre Ressourcen.

Wir lernen uns kennen und klären, was Sie bewegt und was Ihr Anliegen ist. In der Auftragsklärung gilt es einen ersten Rahmen zu stecken, von dem was Zweck und Ziel Ihres Vorhabens ist, von flankierenden Bedingungen und auch davon, was nicht passieren sollte.

Gegenseitig erfahren wir unsere Vorstellungen und Erwartungen an einen Prozess der Zusammenarbeit – und teile Ihnen die mögliche Herangehens- und Arbeitsweise mit.

Sie sind im Anschluss in Bezug auf Ihr Vorhaben auf jeden Fall ein Stück weiter. Ihre Zeit ist kostbar und nicht immer hat man gleichermaßen Zeit für Dinge die wichtig sind.

Auftragsklärung

Deshalb stellen wir Ihnen eine Auftragsklärung vorab als Download zur Verfügung.

Gerne können Sie diese Möglichkeit für sich nutzen, um sich in aller Ruhe und freier Zeiteinteilung Gedanken zu machen, sowie ggf. aus dritter Hand weitere Informationen einholen können.