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Sie möchten sich noch nicht auf ein bestimmtes Thema festlegen, sich aber schon Termine sichern. -Buchen Sie doch einfach einen festen Termin und legen die Schwerpunkte erst kurz vor Veranstaltungsbeginn fest. Sie bleiben flexibel und reagieren so gezielt auf den aktuellen Bedarf und Wunsch Ihrer Mitarbeiter. Gerne unterstütze ich Sie dabei in einer Auftragsklärung (siehe unten).

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Kostentransparenz

LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE kommuniziert klar und transparent. Kostentransparenz bildet das Fundament operativer und strategischer Entscheidungen.

 

kosten

Honorarkosten (ohne Fördermittel, siehe Fördermöglichkeiten)

Inhouse Tagesfortbildung
(Präsenz oder Online, max. 15 Teilnehmer*innen)
8 FE* 748,00 € *
Inhouse Halbtagesfortbildung
(Präsenz oder Online, max. 15 Teilnehmer*innen)
4 FE* 429,00 € *
Online-Fortbildung (max. 15 Teilnehmer*innen) 120 Minuten 290,00 € *
Öffentliche Online-Fortbildung (p. P.) 120 Minuten 29,00 € *

* LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE ist gemäß § 4 Nr. 21 (UStG) von der Umsatzsteuer befreit, MwSt. werden nicht ausgewiesen.

* FE = Fortbildungseinheit á 45 Minuten

 

Fördermittel für Fortbildungen in Bayern und München

Fortbildungen von LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE werden durch das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) und dem Sozialreferat München unter bestimmten Voraussetzungen gefördert.

Die Beantragung und Abrechnung der Förderung übernehmen wir gerne für Sie. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass auf die Förderung kein Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann.

Förderung

 

Fördermittel Sozialreferat München 

Förderung Kosten
gefördert durch Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Fördermittel über das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP)

Fortbildungen von LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE werden durch das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP) unter bestimmten Voraussetzungen gefördert.

Honorarkosten mit Förderung des LfP

Inhouse Tagesfortbildung (Präsenz oder Online) 8 FE* abzgl. 168,00 € 580,00 € *
Inhouse Halbtagesfortbildung (Präsenz oder Online) 4 FE* abzgl. 21,00 € 345,00 € *

* LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE ist gemäß § 4 Nr. 21 (UStG) von der Umsatzsteuer befreit, MwSt. werden nicht ausgewiesen.

* FE = Fortbildungseinheit á 45 Minuten

Voraussetzungen sind, dass…

  • die Maßnahme insgesamt mindestens 8 FE umfasst (bei ½-Tagesfortbildung also mindesten 2 Termine) und
  • mindestens acht hauptamtliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, die in Bayern in der Altenarbeit/Altenpflege tätig sind und
  • die Maßnahme nicht bereits durch andere Mitteln  (z. B. Betreuungskräfte nach § 53b SGB XI) gefördert wird.

Die Förderung der Fortbildungsmaßnahme wird durch das BAYERISCHE LANDESAMT FÜR PFLEGE (LfP) in entsprechender Höhe - im Falle der Gewährung - auf das Entgelt angerechnet (21,00 € pro FE) und nach Erstattung durch das LfP von LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE umgehend an den Auftraggeber weitergeleitet. Infos: Richtlinie Fortbildung Altenarbeit und Hospiz- und Palliativversorgung – ForAHP-FöR

Quelle: Landesamt für Pflege in Bayern

 

Förderung Landeshauptstadt München Sozialreferat

Städtisches Förderprogramm von München für Supervisionen und Fortbildungen.

Inhouse-Fortbildungen und Supervisionen von LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE werden von der Stadt München für den ambulanten sowie Teil- und Vollstationären Pflegebereich gefördert. Die Institution muss der Stadt München ansässig sein.

Honorarkosten mit Förderung der Stadt München (Rechenbeispiel)

Inhouse Tagesfortbildung (Präsenz oder Online) 8 FE* abzgl. 800 €
Eigenanteil 20 %
149,60 € *
Inhouse Halbtagesfortbildung (Präsenz oder Online) 4 FE* abzgl. 350 €
Eigenanteil 20 %
85,80 € *

* LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE ist gemäß § 4 Nr. 21 (UStG) von der Umsatzsteuer befreit, MwSt. werden nicht ausgewiesen.

* FE = Fortbildungseinheit á 45 Minuten

Die Förderung kann für Fortbildungen so bis zu 87,50 EUR / FE oder 800,00 € / Tag betragen. Die Zuschusshöhe zu Supervisionen beträgt max. 1.330,- € jährlich für 10 Doppelstunden à 90 Min. oder 15 Std. à 60 Min!

Der Eigenanteil der vollstationären Pflegeeinrichtung beträgt 20% der förderfähigen Fortbildungskosten. Die maximale Fördersumme ist unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden und der Dozent*innen.

Die Maßnahmen können nicht durch andere Mitteln wie z. B. dem Landesamt für Pflege gefördert werden.

Mehr Informationen finden Sie unter:
https://stadt.muenchen.de/buergerservice/branchen-berufe/gesundheit/pflege.html

 

Wir lernen uns kennen was Sie bewegt und Ihr Anliegen ist.

Das Vorgehen hierbei ist lösungsorientiert und berücksichtigt Ihre Ressourcen.

Wir lernen uns kennen und klären, was Sie bewegt und was Ihr Anliegen ist. In der Auftragsklärung gilt es einen ersten Rahmen zu stecken, von dem was Zweck und Ziel Ihres Vorhabens ist, von flankierenden Bedingungen und auch davon, was nicht passieren sollte.

Gegenseitig erfahren wir unsere Vorstellungen und Erwartungen an einen Prozess der Zusammenarbeit – und teile Ihnen die mögliche Herangehens- und Arbeitsweise mit.

Sie sind im Anschluss in Bezug auf Ihr Vorhaben auf jeden Fall ein Stück weiter. Ihre Zeit ist kostbar und nicht immer hat man gleichermaßen Zeit für Dinge die wichtig sind.

Auftragsklärung

Deshalb stellen wir Ihnen eine Auftragsklärung vorab als Download zur Verfügung.

Gerne können Sie diese Möglichkeit für sich nutzen, um sich in aller Ruhe und freier Zeiteinteilung Gedanken zu machen, sowie ggf. aus dritter Hand weitere Informationen einholen können.