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Dieses Projekt (Fortbildungen) wird aus Mitteln des Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP) gefördert
Die Inhouse-Fortbildungen von LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE werden durch das Bayerische Landesamt für Pflege unter bestimmten Voraussetzungen gefördert.

Honorarkosten (regulär)
Inhouse Tagesfortbildung (Präsenz oder Online, max. 15-20 Teilnehmer) |
8 FE* | 748,00 € * |
Inhouse Halbtagesfortbildung (Präsenz oder Online, max. 15-20 Teilnehmer) |
4 FE* | 429,00 € * |
Online-Fortbildung (max. 15-20 Teilnehmer) | 120 Minuten | 290,00 € * |
Öffentliche Online-Fortbildung (p. P.) | 120 Minuten | 29,00 € * |
Honorarkosten mit Förderung des LfP
Inhouse Tagesfortbildung (Präsenz oder Online) | 8 FE* | abzgl. 168,00 € | 580,00 € * |
Inhouse Halbtagesfortbildung (Präsenz oder Online) | 4 FE* | abzgl. 21,00 € | 345,00 € * |
* LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE ist gemäß § 4 Nr. 21 (UStG) von der Umsatzsteuer befreit, MwSt. werden nicht ausgewiesen.
* FE = Fortbildungseinheit á 45 Minuten
Voraussetzungen sind, dass…
- die Maßnahme insgesamt mindestens 8 FE umfasst (bei ½-Tagesfortbildung also mindesten 2 Termine) und
- mindestens acht hauptamtliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, die in Bayern in der Altenarbeit/Altenpflege tätig sind und
- die Maßnahme nicht bereits durch andere Mitteln gefördert wird
Die Förderung der Fortbildungsmaßnahme wird durch das BAYERISCHE LANDESAMT FÜR PFLEGE (LfP) in entsprechender Höhe - im Falle der Gewährung - auf das Entgelt angerechnet (21,00 € pro FE) und nach Erstattung durch das LfP von LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE umgehend an den Auftraggeber weitergeleitet. Infos: Richtlinie Fortbildung Altenarbeit und Hospiz- und Palliativversorgung – ForAHP-FöR
Die Beantragung und Abrechnung der Förderung übernehmen wir gerne für Sie. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass auf die Förderung kein Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann.

Städtisches Förderprogramm von München für Supervisionen und Fortbildungen.
Inhouse-Fortbildungen und Supervisionen von LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE werden von der Stadt München für den ambulanten sowie Teil- und Vollstationären Pflegebereich gefördert. Die Institution muss der Stadt München ansässig sein.
Mehr Informationen finden Sie unter:
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Sozialreferat/Sozialamt/fachinformationen-pflege.html
Die Förderung kann für Fortbildungen so bis zu 87,50 EUR / FE oder 700,00 € / Tag betragen. Die Zuschusshöhe zu Supervisionen beträgt max. 1.330,- € jährlich für 10 Doppelstunden à 90 Min. oder 15 Std. à 60 Min!
Die Maßnahmen können nicht durch andere Mitteln gefördert werden. Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass auf die Förderung kein Rechtsanspruch geltend gemacht werden kann.
Wir lernen uns kennen was Sie bewegt und Ihr Anliegen ist.
Das Vorgehen hierbei ist lösungsorientiert und berücksichtigt Ihre Ressourcen.
Wir lernen uns kennen und klären, was Sie bewegt und was Ihr Anliegen ist. In der Auftragsklärung gilt es einen ersten Rahmen zu stecken, von dem was Zweck und Ziel Ihres Vorhabens ist, von flankierenden Bedingungen und auch davon, was nicht passieren sollte.
Gegenseitig erfahren wir unsere Vorstellungen und Erwartungen an einen Prozess der Zusammenarbeit – und teile Ihnen die mögliche Herangehens- und Arbeitsweise mit.
Sie sind im Anschluss in Bezug auf Ihr Vorhaben auf jeden Fall ein Stück weiter. Ihre Zeit ist kostbar und nicht immer hat man gleichermaßen Zeit für Dinge die wichtig sind.

Deshalb stellen wir Ihnen eine Auftragsklärung vorab als Download zur Verfügung.
Gerne können Sie diese Möglichkeit für sich nutzen, um sich in aller Ruhe und freier Zeiteinteilung Gedanken zu machen, sowie ggf. aus dritter Hand weitere Informationen einholen können.