Selbst- und Fremdgefährdung bei aggressiven Verhaltensweisen in der Langzeitpflege gemeinsam begegnen - Inhouse-Fortbildung
wahlweise als Präsenz- oder Onlinefortbildung
Evidenzbasierte präventive Ansätze für die Langzeitpflege, um Zwang zu vermeiden

In der stationären Altenpflege stehen Pflegekräfte regelmäßig vor der Herausforderung, mit selbst- und fremdgefährdendem Verhalten von Bewohnern umzugehen. Besonders Menschen mit Demenz zeigen häufig herausforderndes Verhalten, das von Unruhe und verbaler Aggression bis hin zu körperlichen Übergriffen oder selbstverletzenden Handlungen reichen kann. Pflegekräfte sind in solchen Situationen nicht nur gefordert, adäquat zu reagieren, sondern auch sicherzustellen, dass Maßnahmen dem individuellen Wohl der Betroffenen dienen und ethisch sowie rechtlich vertretbar sind.
Eine professionelle und nachhaltige Strategie im Umgang mit Selbst- und Fremdgefährdung erfordert eine reflektierte Teamkultur, interdisziplinäre Zusammenarbeit und eine konsequente Präventionshaltung. Führungskräfte haben dabei die zentrale Aufgabe, klare Rahmenbedingungen zu setzen und Teams in ihrer Handlungssicherheit zu stärken.
Diese Fortbildung vermittelt notwendige Kompetenzen sowie evidenzbasierte, präventive Ansätze für die Langzeitpflege. Ziel ist es, eine gemeinsame, handlungsleitende Strategie für den Umgang mit selbst- und fremdgefährdendem Verhalten zu entwickeln, die es ermöglicht, Zwang soweit wie möglich zu vermeiden und stattdessen auf präventive, deeskalierende Maßnahmen zu setzen.
Schwerpunkte
a. Was verstehen wir unter Selbst- und Fremdgefährdung?
- Begriffsdefinitionen und Abgrenzungen
- Praxisrelevante Fallbeispiele
- Bedeutung für den Pflegealltag
b. Rechtliche Aspekte (Rechtskunde in der Praxis)
- Schuldunfähigkeit: Grundlagen aus dem Strafrecht (§ 19, 20 StGB)
- Einwilligungsfähigkeit, Urteils- und Entscheidungsfähigkeit & mutmaßlicher Wille: zivilrechtliche Einordnung
- Notwehr & rechtfertigender Notstand: juristische Abgrenzung und pflegerische Relevanz
- Haftung & Schadenersatz: Wer haftet wann? Schutz über Unfallversicherung, Rolle der Einrichtung
c. Indikation: Einweisung in die Psychiatrie
- Empfehlungen der S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang“
- Einführung in standardisierte Assessments zur Einschätzung des Gewalt- bzw. Aggressionspotential
- Umgang mit akut gefährdenden Situationen – Aufbau eines Notfallplans
d. Praxisphase, Fallarbeit: Arbeit mit dem Handlungskonzept
„Pflegerische Unterstützung von Heimbewohnern mit Verhaltensproblemen“ (IPW Bielefeld)
- Einführung in das Konzept
- Einschätzung von Verhalten
- Entwicklung von Verstehenshypothesen im Team
- Zieldefinition und Maßnahmenplanung mit Abklärungshilfe
- Reflexion & Anwendung in Fallbeispielen
Ziele
- kennen zentrale juristische Rahmenbedingungen im Umgang mit Selbst-/Fremdgefährdung
- sind in der Lage, zwischen Einwilligungsfähigkeit, Schuldunfähigkeit und mutmaßlichem Willen zu differenzieren,
- Präventive Strategien gezielt anzuwenden und Krisensituationen strukturiert zu managen
- nutzen strukturierte Instrumente zur Risikoeinschätzung und Maßnahmenplanung,
- reflektieren Handlungsverläufe und dokumentieren fachlich fundiert.
- Ein gemeinsames Teamverständnis zu entwickeln und die Deeskalationskultur aktiv zu fördern
Methoden
- Interaktive Wissensvermittlung mit Fallbeispielen
- Reflexion eigener Erfahrungen und ethischer Dilemmata
- Gruppenarbeiten zur Entwicklung praxisnaher Handlungsstrategien
- Arbeit mit standardisierten Assessments
- Kollegialer Austausch und Anleitung zur Reflexion
Dauer
8 FE (1 FE á 45 Min) z. B. 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr (inkl. Pausenzeiten 90 Min)
Zielgruppe

Nach §§ 43b, 53b SGB XI Richtlinien zur Qualifikation von Betreuungskräften
Das Thema „Demenz“ ist komplex. - Unser Qualitätsanspruch für Schulungsmaßnahmen nach den Richtlinien §§ 43b, 53b SGB XI Ihrer Betreuungskräfte wie Betreuungsassistenten für Menschen mit Demenz ist hoch.