Gewaltschutz in der Langzeitpflege: Vom Konzept zur gelebten Sicherheitskultur
von Tobias Münzenhofer
Fortbildungen zum Artikelthema: Gewalt in der Pflege
Gewalt zwischen Bewohnern von Pflegeeinrichtungen
Wo Menschen zusammenleben, entstehen Spannungen. Lernen Sie, Risiken für Gewalt zwischen Bewohnern früh zu erkennen und Konflikte professionell zu entschärfen, bevor sie eskalieren.
Spirale der Gewalt in Pflege-Beziehungen erkennen und benennen
Gewalt in Pflegebeziehungen beginnt oft lange vor dem sichtbaren Übergriff. Die Fortbildung macht Eskalationsdynamiken erkennbar und zeigt, wo Teams früh wirksam unterbrechen können.
Umgang mit Gewalt in Pflegebeziehungen - Deeskalation in der (psychiatrischen-) Pflege
Aggression und Gewalt kündigen sich häufig an. Lernen Sie, Eskalationen früher wahrzunehmen, deeskalierend zu handeln und zugleich Sicherheit für Betroffene und Mitarbeitende zu erhöhen.
Selbst- und Fremdgefährdung bei aggressiven Verhaltensweisen in Langzeiteinrichtungen gemeinsam begegnen
Warum wirksame Gewaltprävention ein gemeinsamer Prozess von Führung, Mitarbeitenden und Bewohnerinnen und Bewohnern ist
„Ein Gewaltschutzkonzept ist schnell geschrieben. Die entscheidende Frage ist: Verändert es auch, wie eine Einrichtung hinschaut, miteinander spricht, entscheidet und handelt?“
Gewalt in der Pflege ist ein Thema, das zunächst häufig Abwehr auslöst. „Bei uns doch nicht“ ist eine verständliche Reaktion. Schließlich verbinden viele Menschen mit Gewalt vor allem Schlagen, Treten oder andere körperliche Übergriffe. Der Pflegealltag zeigt jedoch ein wesentlich breiteres Bild.
Gewalt kann auch dort beginnen, wo Menschen nicht ernst genommen, beschämt, grob angefasst, unnötig in ihrer Selbstbestimmung eingeschränkt oder trotz vorhandenen Unterstützungsbedarfs nicht angemessen versorgt werden. Sie kann sich in Vernachlässigung, psychischer oder sexualisierter Gewalt, finanzieller Ausbeutung oder freiheitsentziehenden Maßnahmen zeigen. Und sie kann in Strukturen liegen: in Abläufen, Arbeitsbedingungen oder räumlichen Gegebenheiten, die Bewohnerinnen und Bewohner oder Mitarbeitende dauerhaft unter Druck setzen.
Der aktuelle Praxisleitfaden des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) greift deshalb bewusst ein breites Gewaltverständnis auf. Gewalt kann zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern, zwischen Mitarbeitenden und Bewohnern, gegenüber Beschäftigten, durch Angehörige oder andere Personen entstehen. Auch institutionelle Bedingungen können Gewalt begünstigen. Gleichzeitig weist das ZQP darauf hin, dass der Begriff „Gewalt“ zunächst der fachlichen Handlungsanalyse dienen soll und nicht automatisch eine juristische oder moralische Bewertung eines Menschen vorwegnimmt.
Gerade das ist für die Praxis entscheidend. Wer bei jeder problematischen Situation zuerst nach Schuldigen sucht, wird wenig erfahren. Wer dagegen fragt, was geschehen ist, welche Bedingungen dazu beigetragen haben und was künftig anders gestaltet werden muss, öffnet den Raum für Prävention.
1. Ein Gewaltschutzkonzept ist mehr als ein Dokument
Gewaltschutzkonzepte sind wichtig. Aber ein Konzept allein schützt noch niemanden.
Eine Datei im Qualitätsmanagement, ein Ordner im Dienstzimmer oder eine unterschriebene Verfahrensanweisung verändern den Pflegealltag nur dann, wenn die darin beschriebenen Grundsätze tatsächlich bekannt sind und umgesetzt werden. Beschäftigte müssen wissen, welche Haltung ihre Einrichtung vertritt, wo Grenzen liegen, wie sie Risiken ansprechen können und was bei einem Verdacht oder einem konkreten Gewaltereignis zu tun ist.
Der entscheidende Perspektivwechsel lautet deshalb:
Nicht die Erstellung des Dokuments steht im Mittelpunkt, sondern die Entwicklung einer gewaltpräventiven Einrichtungskultur.
Diese Grundidee war bereits für frühere Ansätze zur Gewaltprävention wesentlich. Der ZQP-Praxisleitfaden von 2026 führt sie nun systematisch weiter. Er versteht die Entwicklung eines organisationsbezogenen Gewaltschutzkonzepts als fortlaufenden Prozess aus Vorbereitung, Analyse, Planung, Umsetzung und Evaluation. Partizipation, Leitungshandeln, Risikoanalyse und nachhaltige Implementierung bilden dabei zentrale Elemente.
Damit verändert sich auch die Rolle eines Gewaltschutzkonzepts. Es ist nicht das Ende des Entwicklungsprozesses. Es hält vielmehr fest, was eine Einrichtung gemeinsam erkannt, entschieden und verbindlich geregelt hat.
2. Gewaltschutz ist eine gemeinsame Organisationsaufgabe
Gewaltprävention kann nicht allein an Pflegekräfte delegiert werden. Ebenso wenig lässt sie sich ausschließlich von Leitung oder Qualitätsmanagement entwickeln und anschließend durch eine Schulung „in die Fläche bringen“.
Führung und Mitarbeitende haben unterschiedliche Aufgaben – aber sie brauchen einander.
Leitungspersonen prägen durch Entscheidungen, Kommunikation und eigenes Verhalten die Sicherheitskultur einer Einrichtung. Sie entscheiden mit darüber, ob Mitarbeitende Überforderung ansprechen dürfen, ob kritische Ereignisse offen ausgewertet werden und ob für Fallbesprechungen, Schulungen oder Nachsorge tatsächlich Ressourcen zur Verfügung stehen. Der ZQP-Leitfaden betont deshalb ausdrücklich die sichtbare und fortlaufende Unterstützung durch Träger und Leitung.
Mitarbeitende wiederum kennen den Alltag. Sie wissen, welche Situationen regelmäßig schwierig werden, wo Übergaben nicht funktionieren, wann Zeitdruck zunimmt, welche räumlichen Bedingungen problematisch sind oder bei welchen Bewohnerinnen und Bewohnern bestimmte Situationen immer wieder eskalieren. Ohne dieses Erfahrungswissen bleibt ein Gewaltschutzkonzept abstrakt.
Auch Bewohnerinnen und Bewohner dürfen nicht nur als Schutzbedürftige betrachtet werden. Ihre Wahrnehmung von Sicherheit, Selbstbestimmung, Privatheit und Grenzverletzungen gehört in den Prozess. Gleiches gilt – je nach Fragestellung – für Angehörige, Bewohnervertretungen, Betreuung, Hauswirtschaft, Verwaltung, Therapie oder Ehrenamt.
Partizipation bedeutet deshalb mehr als eine einmalige Befragung. Sie sollte sich möglichst durch den gesamten Prozess ziehen: von der Analyse über die Maßnahmenplanung bis zur späteren Bewertung der Wirksamkeit.
3. Ein gemeinsames Gewaltverständnis entwickeln
Bevor eine Einrichtung Maßnahmen festlegt, muss sie darüber sprechen, was sie überhaupt unter Gewalt versteht.
Das klingt selbstverständlich, ist es aber nicht. Für die eine Pflegekraft beginnt eine Grenzverletzung bereits mit einem scharfen Ton. Eine andere bewertet dieselbe Situation als normale Reaktion unter Stress. Ein Bewohner erlebt ein bestimmtes Vorgehen möglicherweise als entwürdigend, obwohl die handelnde Person überzeugt ist, nur helfen zu wollen.
Auch gut gemeinte Fürsorge kann problematisch werden. Wird ein Mensch beispielsweise gegen seinen erkennbaren Willen zu einer vermeintlich notwendigen Handlung gedrängt, stellt sich nicht nur die Frage nach der guten Absicht, sondern auch nach Selbstbestimmung, Verhältnismäßigkeit und möglichen Alternativen.
Deshalb sollte ein Team konkrete Alltagssituationen reflektieren: Wie sprechen wir miteinander und mit Bewohnerinnen und Bewohnern? Wie reagieren wir auf Ablehnung von Pflege? Was geschieht, wenn jemand ständig klingelt? Wie gehen wir mit sexuellen Äußerungen, Aggressionen oder Konflikten zwischen Bewohnern um? Was passiert, wenn eine Kollegin offensichtlich überfordert ist? Und dürfen Mitarbeitende eingreifen, wenn sie das Verhalten eines Kollegen als problematisch erleben?
Ein gemeinsames Gewaltverständnis schafft dabei nicht automatisch Einigkeit über jede Situation. Es schafft aber eine Sprache, mit der Unsicherheit überhaupt besprechbar wird.
Eine tragfähige Sicherheitskultur beginnt deshalb nicht mit dem Satz „Bei uns gibt es keine Gewalt“, sondern mit der Haltung:
Bei uns dürfen Risiken, Grenzverletzungen und Fehler angesprochen werden, damit wir daraus lernen können.
4. Nicht vermuten, sondern die eigenen Risiken analysieren
Jede Einrichtung hat andere Bedingungen. Deshalb kann es kein universelles Gewaltschutzkonzept geben, das lediglich übernommen und mit dem eigenen Logo versehen wird.
Der ZQP-Praxisleitfaden stellt die einrichtungsspezifische Risikoanalyse ins Zentrum des Entwicklungsprozesses. Dazu wurde ein Check-up mit Risikofaktoren aus unterschiedlichen Bereichen entwickelt. Berücksichtigt werden unter anderem Einrichtungskultur, Führungsverhalten, Zusammenarbeit, Verfahrensanweisungen, Personalausstattung, Arbeitsbelastung, Informationsweitergabe, Beschwerdemöglichkeiten, räumliche Bedingungen sowie Faktoren auf Seiten von Mitarbeitenden und Bewohnerinnen und Bewohnern.
Damit wird die Analyse deutlich breiter als die Frage: „Wo hatten wir bereits Gewaltvorfälle?“
Eine Einrichtung kann beispielsweise wenige gemeldete Ereignisse haben und dennoch erhebliche Risiken aufweisen. Vielleicht existiert kein einfacher Meldeweg. Vielleicht werden Konflikte als individuelles Problem einzelner Mitarbeitender betrachtet. Vielleicht ist im Nachtdienst Unterstützung schwer erreichbar oder bei hohem Arbeitsaufkommen wird regelmäßig auf den Willen von Bewohnerinnen und Bewohnern weniger Rücksicht genommen.
Umgekehrt gehören zur Risikoanalyse ausdrücklich auch die vorhandenen Ressourcen. Wo gelingt Gewaltprävention bereits? Welche Teams unterstützen sich gut? Welche Fallbesprechungen funktionieren? Gibt es erfahrene Mitarbeitende, verlässliche Beschwerdewege oder eine Führung, die bei schwierigen Situationen erreichbar ist?
Der entscheidende Dreischritt lautet deshalb:
Risiken erkennen – vorhandene Schutzfaktoren erfassen – Handlungsbedarf priorisieren.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzrecht kann dazu wichtige Informationen liefern, etwa über Arbeitsintensität, emotionale Belastungen oder Konflikte. Sie ersetzt jedoch keine organisationsbezogene Risikoanalyse zur Gewaltprävention. Beide Perspektiven können sich sinnvoll ergänzen.
5. Aus der Analyse müssen konkrete Maßnahmen entstehen
Eine Risikoanalyse ist nur sinnvoll, wenn aus ihr Konsequenzen folgen.
Dabei braucht nicht jede Einrichtung dieselben Maßnahmen. Wo beispielsweise Mitarbeitende nicht wissen, wie sie einen Verdachtsfall melden sollen, braucht es andere Schritte als in einer Einrichtung, in der Konflikte zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern ein Schwerpunkt sind.
Der ZQP-Leitfaden beschreibt eine große Bandbreite möglicher Maßnahmen. Dazu gehören eine klare Sicherheitskultur und ein Verhaltenskodex ebenso wie Beschwerdesysteme, strukturierte Informationsweitergabe, Reflexionsformate, Schulungen, psychosoziale Unterstützung von Beschäftigten, Bewohnerbeteiligung, Sicherheitsregeln, Verfahrensanweisungen und die Benennung von Ansprechpersonen für Gewaltprävention.
Entscheidend ist nicht die Zahl der Maßnahmen. Entscheidend ist ihre Passung.
Ein Konzept, das zwanzig Maßnahmen enthält, für deren Umsetzung niemand verantwortlich ist, ist weniger wirksam als drei klar priorisierte Veränderungen mit Zuständigkeit, Zeitrahmen und regelmäßiger Überprüfung.
Hier beginnt Führungsverantwortung sehr konkret. Wenn Mitarbeitende beispielsweise immer wieder berichten, dass eine bestimmte Versorgungssituation unter Zeitdruck eskaliert, reicht eine Aufforderung zu „mehr Empathie“ nicht aus. Dann muss geprüft werden, ob Abläufe, Personaleinsatz, fachliche Kompetenzen oder organisatorische Bedingungen verändert werden müssen.
Gewaltprävention darf deshalb niemals ausschließlich individualisiert werden. Nicht jedes problematische Verhalten lässt sich durch bessere Kommunikation einer einzelnen Pflegekraft lösen.
6. Handlungssicherheit für Verdachtsfälle und Gewaltereignisse schaffen
Auch gute Prävention wird Gewalt nicht vollständig verhindern können.
Deshalb muss jede Einrichtung klären, was geschieht, wenn ein Verdacht entsteht oder eine Situation tatsächlich eskaliert.
Mitarbeitende brauchen keine umfangreiche Verfahrensanweisung, die sie im Ernstfall erst suchen und lesen müssen. Sie brauchen klare Antworten auf elementare Fragen: Wie schütze ich unmittelbar betroffene Personen? Wie hole ich Unterstützung? Wen informiere ich? Was muss dokumentiert werden? Wann werden Leitung, ärztlicher Dienst, Angehörige, rechtliche Vertretungen, Behörden oder Polizei einbezogen? Wer kümmert sich anschließend um Betroffene?
Der ZQP-Leitfaden unterscheidet deshalb Prävention, unmittelbare Schutzmaßnahmen, Erstversorgung, Dokumentation, Kommunikation, psychosoziale Unterstützung und anschließende Aufarbeitung. Er empfiehlt zudem eine zeitnahe interdisziplinäre Nachbesprechung nach einem Gewaltereignis, beispielhaft innerhalb von 48 Stunden.
Dabei geht es nicht darum, ein Ereignis möglichst schnell „abzuschließen“.
Die entscheidende Frage nach der unmittelbaren Versorgung lautet anschließend:
Was können wir aus diesem Ereignis lernen?
Was ging der Situation voraus? Welche Warnzeichen waren erkennbar? Welche Reaktionen haben geholfen, welche eher verschärft? Gab es organisatorische Faktoren? Welche Unterstützung brauchen Betroffene und Mitarbeitende? Und welche Veränderung könnte eine Wiederholung unwahrscheinlicher machen?
Aufarbeitung ist damit selbst ein Bestandteil von Prävention.
7. Schulung ist wichtig – aber Schulung allein ist noch keine Implementierung
Fortbildungen gehören selbstverständlich zu einer wirksamen Gewaltprävention.
Der ZQP-Leitfaden nennt regelmäßige, praxisnahe Schulungen aller relevanten Mitarbeitendengruppen als wichtige Maßnahme. Inhalte können unter anderem Gewaltformen und Risikofaktoren, Kommunikation, Deeskalation, Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen, Umgang mit Demenz und anderen krankheitsbedingten Veränderungen sowie Überlastung und Arbeitsorganisation sein.
Eine Schulung kann sensibilisieren, Wissen vermitteln und Handlungsmöglichkeiten trainieren. Sie kann Mitarbeitende aber nicht für unklare Zuständigkeiten, fehlende Meldewege oder widersprüchliche organisatorische Vorgaben verantwortlich machen.
Gerade bei einem bereits vorhandenen Gewaltschutzkonzept muss deshalb zunächst geklärt werden, welcher Unterstützungsbedarf eigentlich besteht.
Geht es um eine Sensibilisierung zum Thema Gewaltprävention? Soll das vorhandene Konzept den Mitarbeitenden vermittelt und in die Praxis übersetzt werden? Oder soll zunächst geprüft werden, ob es mit aktuellen fachlichen Empfehlungen übereinstimmt und tatsächlich geeignete Strukturen für Prävention, Intervention und Nachsorge enthält?
Das sind unterschiedliche Aufträge.
Eine Kick-off-Fortbildung kann einen wichtigen Startpunkt darstellen. Nachhaltige Implementierung verlangt jedoch mehr: Führung, Einarbeitung, wiederkehrende Reflexion, nachvollziehbare Verfahren, Fallarbeit, Ansprechpersonen und eine Kultur, in der Mitarbeitende Sicherheitsbedenken tatsächlich äußern können.
8. Speak up: Hinsehen muss im Team erlaubt sein
Eine der schwierigsten Situationen entsteht nicht unbedingt zwischen Mitarbeitenden und Bewohnern, sondern innerhalb eines Teams.
Was tue ich, wenn ich beobachte, dass ein Kollege einen Bewohner grob behandelt? Spreche ich ihn an? Informiere ich die Leitung? Gefährde ich damit die Zusammenarbeit? Und was geschieht, wenn sich meine Wahrnehmung später als falsch herausstellt?
Eine Einrichtung, die solche Fragen nicht beantwortet, überlässt Mitarbeitende in kritischen Situationen sich selbst.
Der ZQP-Leitfaden greift deshalb den sogenannten Speak-up-Ansatz auf. Sicherheitsbedenken sollen unmittelbar und professionell angesprochen werden können. Dazu können klare Vereinbarungen, Codewörter oder gemeinsam entwickelte Sätze gehören.
Entscheidend ist jedoch die Kultur dahinter. Mitarbeitende werden nur dann sprechen, wenn sie nicht befürchten müssen, anschließend als illoyal, schwierig oder „nicht teamfähig“ zu gelten.
Gewaltprävention bedeutet deshalb auch, kollegiale Verantwortung neu zu verstehen:
Hinschauen ist kein Anschwärzen. Professionelles Ansprechen kann Schutz bedeuten – für Bewohnerinnen und Bewohner ebenso wie für Kolleginnen und Kollegen.
9. Der rechtliche Rahmen: Schutz ist keine freiwillige Zusatzaufgabe
Auch rechtlich ist Gewaltprävention Teil der Verantwortung von Pflegeeinrichtungen.
Das SGB XI verlangt, dass Inhalt und Organisation der Pflege eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde gewährleisten. Gleichzeitig bleibt nach § 112 SGB XI die Verantwortung für die Qualität und deren Weiterentwicklung bei den Trägern der Pflegeeinrichtungen; § 113 verankert die kontinuierliche Qualitätssicherung und das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement.
Hinzu kommen landesrechtliche Regelungen.
Für stationäre Einrichtungen in Bayern ist das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz besonders konkret. Nach Art. 3 Abs. 2 Nr. 1 PfleWoqG müssen Träger und Leitung sicherstellen, dass Würde, Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner vor Beeinträchtigungen, Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch geschützt werden. Art. 4 Abs. 1 Nr. 8 verlangt im Rahmen der Anzeigepflichten eine fachliche Konzeption, die unter anderem Angaben zur Gewaltprävention enthält. Für bestimmte besondere Ereignisse bestehen zudem unverzügliche Anzeigepflichten gegenüber der zuständigen Behörde; ausdrücklich genannt werden beispielsweise Verdachtsfälle physischer oder sexualisierter Gewalt.
Diese rechtlichen Anforderungen sollten jedoch nicht zur Hauptmotivation für Gewaltprävention werden.
Eine Einrichtung braucht kein Gewaltschutzkonzept, weil eine Prüfung stattfinden könnte. Sie braucht wirksamen Gewaltschutz, weil dort Menschen leben und arbeiten, die ein Recht auf Würde, Sicherheit und professionelle Unterstützung haben.
10. Gewaltschutz braucht eine lernende Sicherheitskultur
Gewaltprävention endet deshalb nicht mit der Freigabe eines Konzepts.
Der ZQP-Praxisleitfaden beschreibt ausdrücklich einen kontinuierlichen Zyklus aus Analyse, Planung, Umsetzung und Evaluation. Die einrichtungsbezogene Risikoanalyse sollte regelmäßig wiederholt werden; als Orientierung wird beispielsweise ein zweijährlicher Rhythmus genannt. Veränderungen in Bewohnerstruktur, Personal, Räumen oder Arbeitsorganisation können eine frühere Überprüfung sinnvoll machen.
Dabei sollte nicht nur gefragt werden, ob ein Dokument aktualisiert wurde.
Viel wichtiger sind Fragen wie: Kennen Mitarbeitende die vereinbarten Vorgehensweisen? Werden Ereignisse tatsächlich gemeldet? Fühlen sich Bewohnerinnen und Bewohner sicher, Beschwerden anzusprechen? Erleben Mitarbeitende Rückhalt durch ihre Führungskräfte? Werden schwierige Situationen regelmäßig reflektiert? Haben sich die ursprünglich festgestellten Risiken verändert? Und sind die vereinbarten Maßnahmen überhaupt wirksam?
Ein Gewaltschutzkonzept ist damit kein statischer Standard.
Es ist die schriftliche Grundlage eines fortlaufenden Lernprozesses.
11. Wo Gewaltschutzkonzepte in der Praxis scheitern können
Ein typischer Fehler besteht darin, mit dem Schreiben zu beginnen, bevor die Einrichtung ihre tatsächlichen Risiken kennt. Dann entsteht ein formal vollständiges Konzept, das wenig mit dem Alltag zu tun hat.
Ebenso problematisch ist es, Gewaltprävention ausschließlich als Fortbildungsthema zu behandeln. Mitarbeitende können noch so gut geschult sein – wenn sie bei Überforderung keine Unterstützung erhalten, Zuständigkeiten unklar bleiben oder kritische Ereignisse nicht offen angesprochen werden dürfen, stößt individuelles Können an organisatorische Grenzen.
Auch ein zu enges Gewaltverständnis erschwert Prävention. Wer nur körperliche Übergriffe betrachtet, übersieht psychische Gewalt, Vernachlässigung, Einschränkungen der Selbstbestimmung oder strukturelle Faktoren.
Und schließlich scheitert Gewaltschutz dort, wo Beteiligung nur auf dem Papier steht. Ein Team, das ein fertiges Konzept präsentiert bekommt und anschließend seine Kenntnisnahme unterschreibt, wurde informiert – aber nicht beteiligt.
Beteiligung bedeutet auch nicht, dass jede Entscheidung basisdemokratisch getroffen werden muss. Führung bleibt verantwortlich. Gute Führung schafft jedoch die Bedingungen, unter denen unterschiedliche Perspektiven gehört, Risiken offen benannt und Entscheidungen nachvollziehbar getroffen werden können.
12. Fazit: Das Konzept ist nicht das Ziel
Ein wirksames Gewaltschutzkonzept beantwortet nicht nur die Frage, was bei Gewalt zu tun ist.
Es zeigt, wie eine Einrichtung Gewalt vorbeugen will, welche Risiken sie kennt, welche Haltung sie vertritt, wie Verantwortung verteilt ist und wie sie aus kritischen Situationen lernt.
Dafür braucht es Führungskräfte, die Verantwortung übernehmen und Schutzstrukturen schaffen. Es braucht Mitarbeitende, die ihre Erfahrungen einbringen und Unsicherheiten ansprechen können. Es braucht Bewohnerinnen und Bewohner, deren Perspektive auf Sicherheit, Würde und Selbstbestimmung ernst genommen wird.
Vor allem aber braucht es eine gemeinsame Haltung gegenüber Schwierigkeiten:
Nicht wegsehen. Nicht vorschnell beschuldigen. Nicht normalisieren.
Sondern hinschauen, beschreiben, verstehen, handeln und anschließend prüfen, ob das Handeln tatsächlich etwas verbessert hat.
Damit wird Gewaltschutz zu dem, was er sein sollte: nicht zu einem zusätzlichen Ordner im Qualitätsmanagement, sondern zu einem Bestandteil professioneller Pflege- und Organisationskultur.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: „Haben wir ein Gewaltschutzkonzept?“
Sondern: „Woran würde man heute im Alltag unserer Einrichtung erkennen, dass wir eines leben?“
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Quellen und fachliche Grundlagen
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- Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) (2026): Entwicklung eines organisationsbezogenen Gewaltschutzkonzepts. Praxisleitfaden für stationäre Pflegeeinrichtungen. Berlin. Der Leitfaden basiert auf dem Projekt EMeRGe des ZQP und des Instituts für Pflegewissenschaft der Universität zu Köln.
- Bergmann, A., Bremer, L. & Köpke, S. (2025): Entwicklung eines Muster-Rahmenkonzeptes zur Gewaltprävention in stationären Langzeitpflegeeinrichtungen (EMeRGe). Abschlussbericht. Universität zu Köln.
- Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP): Materialien und Informationen zur Gewaltprävention in der Pflege.
- PEKo – Partizipative Entwicklung von Konzepten zur Prävention von Gewalt in der stationären Pflege.
- Sozialgesetzbuch XI, insbesondere §§ 11, 112 und 113.
- Pflege- und Wohnqualitätsgesetz Bayern (PfleWoqG), insbesondere Art. 3 und Art. 4.
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