Gewalt zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen verstehen und vorbeugen
von Tobias Münzenhofer
Wenn Zusammenleben zum Konfliktrisiko wird
Fortbildungen zum Artikelthema: Gewalt in der Pflege
Gewalt zwischen Bewohnern von Pflegeeinrichtungen
Wo Menschen zusammenleben, entstehen Spannungen. Lernen Sie, Risiken für Gewalt zwischen Bewohnern früh zu erkennen und Konflikte professionell zu entschärfen, bevor sie eskalieren.
Spirale der Gewalt in Pflege-Beziehungen erkennen und benennen
Gewalt in Pflegebeziehungen beginnt oft lange vor dem sichtbaren Übergriff. Die Fortbildung macht Eskalationsdynamiken erkennbar und zeigt, wo Teams früh wirksam unterbrechen können.
Umgang mit Gewalt in Pflegebeziehungen - Deeskalation in der (psychiatrischen-) Pflege
Aggression und Gewalt kündigen sich häufig an. Lernen Sie, Eskalationen früher wahrzunehmen, deeskalierend zu handeln und zugleich Sicherheit für Betroffene und Mitarbeitende zu erhöhen.
Selbst- und Fremdgefährdung bei aggressiven Verhaltensweisen in Langzeiteinrichtungen gemeinsam begegnen
Eine Pflegeeinrichtung ist keine freiwillig gewählte Wohngemeinschaft. Menschen mit sehr unterschiedlichen Lebensgeschichten, Gewohnheiten, Erkrankungen und Bedürfnissen leben auf engem Raum zusammen. Sie teilen Speiseräume, Flure, Fernsehbereiche und Beschäftigungsangebote. Mitunter teilen sie sogar ein Zimmer. Wer neben wem sitzt, wie laut es ist oder wann gegessen wird, können die Bewohnerinnen und Bewohner meist nur begrenzt selbst bestimmen.
Dass dabei Spannungen und Konflikte entstehen, ist nicht ungewöhnlich. Gewalt darf dennoch nicht als unvermeidlicher Bestandteil des Zusammenlebens hingenommen werden.
Wenn Bewohnerinnen und Bewohner einander beschimpfen, bedrohen, ausgrenzen, schubsen oder verletzen, wird schnell nach der Person gesucht, „von der das Problem ausgeht“. Das ist verständlich, greift fachlich aber oft zu kurz. Gewalt zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern entsteht selten aus einem einzigen Grund. Häufig treffen individuelle Belastungen, unterschiedliche Interessen, gruppendynamische Prozesse und ungünstige Rahmenbedingungen aufeinander.
Gewaltprävention beginnt deshalb nicht erst beim Eingreifen in eine körperliche Auseinandersetzung. Sie beginnt dort, wo Pflege- und Betreuungskräfte das Zusammenleben aufmerksam beobachten, Konfliktauslöser ernst nehmen und gemeinsam nach veränderbaren Bedingungen suchen.
Gewalt zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern bleibt häufig verborgen
In der Fachliteratur wird von Resident-to-Resident-Aggression, kurz RRA, oder Resident-to-Resident Elder Mistreatment gesprochen. Gemeint sind aggressive, grenzverletzende oder gewaltsame Handlungen zwischen Menschen, die in Einrichtungen der Langzeitpflege leben.
Gewalt kann sich körperlich zeigen, etwa durch Schlagen, Treten, Schubsen oder das Rammen mit einem Rollator. Sie kann verbal und psychisch erfolgen, beispielsweise durch Anschreien, Beschimpfen, Bedrohen, Herumkommandieren oder Schikanieren. Auch unerwünschte sexualisierte Handlungen, das Wegnehmen oder Beschädigen persönlicher Gegenstände, das Eindringen in fremde Zimmer und gezielte Ausgrenzung gehören dazu.
Nicht jeder Vorfall wird unmittelbar beobachtet. Manche Auseinandersetzungen finden im Bewohnerzimmer, auf dem Flur oder in Gemeinschaftsbereichen statt, wenn keine Mitarbeitenden anwesend sind. Beteiligte können das Geschehen möglicherweise nicht zuverlässig schildern oder möchten nicht darüber sprechen. Andere Bewohnerinnen und Bewohner erleben einen Vorfall mit, schweigen aber aus Angst oder Unsicherheit.
Das Zentrum für Qualität in der Pflege weist deshalb darauf hin, dass nicht nur sichtbare Verletzungen beachtet werden sollten. Auch zunehmender Rückzug, Ängstlichkeit, Schreckhaftigkeit, Schlafprobleme, Verhaltensveränderungen oder das Meiden bestimmter Personen und Räume können Hinweise sein. Solche Veränderungen beweisen noch keine Gewalt. Sie müssen aber ernst genommen und fachlich abgeklärt werden.
Eine Pflegeeinrichtung ist ein sozialer Lebensraum
Gewalt zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern wird häufig als Verhaltensproblem einzelner Personen betrachtet. Dabei wird leicht übersehen, dass eine Pflegeeinrichtung nicht nur ein Ort der Versorgung, sondern auch ein sozialer Lebensraum ist.
Menschen, die dort leben, müssen sich täglich mit anderen arrangieren. Sie erleben Nähe, die sie sich nicht ausgesucht haben. Sie müssen Rücksicht nehmen, obwohl ihre körperlichen, kognitiven oder psychischen Möglichkeiten dazu eingeschränkt sein können. Gleichzeitig möchten sie Gewohnheiten, persönliche Freiheiten und vertraute Rollen bewahren.
Ein Mensch, der sein Leben lang selbstständig über seinen Tagesablauf bestimmt hat, erlebt einen festen Sitzplatz vielleicht als einen der letzten verbliebenen persönlichen Bereiche. Eine andere Person benötigt genau diesen Platz, weil dort das Licht zum Lesen ausreicht. Für Außenstehende geht es scheinbar nur um einen Sessel. Für die Beteiligten geht es möglicherweise um Orientierung, Selbstbestimmung, Sicherheit oder das Gefühl, überhaupt noch über etwas verfügen zu können.
Das erklärt, warum vermeintliche Kleinigkeiten eine große Bedeutung erhalten können. Der Streit um einen Sitzplatz, ein geöffnetes Fenster oder den Fernsehsender ist nicht automatisch belanglos. Er kann Ausdruck grundlegender Bedürfnisse und erlebter Grenzverletzungen sein.
Stress, Enge und Reizüberflutung
Besonders konfliktanfällig sind Situationen, in denen viele Menschen gleichzeitig aufeinandertreffen. Speiseräume, Wartebereiche, Aufzüge und schmale Flure sind typische Beispiele.
Lärm, Enge, Zeitdruck und unübersichtliche Bewegungswege erhöhen die Anspannung. Menschen mit Demenz können Geräusche, Bewegungen oder Berührungen möglicherweise nicht richtig einordnen. Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen missverstehen Situationen leichter. Wer Schmerzen hat, erschöpft ist oder sich bedrängt fühlt, reagiert häufig empfindlicher.
Ein Rollstuhl blockiert den Weg zum Speiseraum. Eine Person mit Rollator stößt beim Vorbeigehen dagegen. Der Rollstuhlfahrer fühlt sich angefahren und provoziert. Die andere Person erlebt den blockierten Durchgang als Rücksichtslosigkeit. Andere Bewohnerinnen und Bewohner mischen sich ein. Innerhalb weniger Augenblicke entsteht aus einer räumlich ungünstigen Situation ein persönlicher Konflikt.
Wer nur auf das Verhalten der beteiligten Personen schaut, übersieht den Anteil der Umgebung. Manchmal ist nicht allein das Verhalten zu verändern, sondern die Tischordnung, der Bewegungsweg, der Zeitpunkt oder die Gestaltung des Raumes.
Eigeninteressen und konkurrierende Bedürfnisse
Bewohnerinnen und Bewohner haben ein Recht auf Selbstbestimmung. Gleichzeitig endet die eigene Freiheit dort, wo die Rechte und Grenzen anderer Menschen verletzt werden.
Im Alltag treffen Bedürfnisse aufeinander, die gleichermaßen verständlich, aber nicht gleichzeitig erfüllbar sind. Eine Person möchte das Fenster öffnen, die andere friert. Jemand benötigt Ruhe, während eine Mitbewohnerin ständig ruft. Ein Bewohner sucht Gemeinschaft, eine andere Bewohnerin möchte nicht angesprochen werden. Eine Person läuft aufgrund ihrer Demenz in fremde Zimmer, während die dort lebenden Menschen ihre Privatsphäre schützen möchten.
Solche Situationen lassen sich nicht durch den Hinweis lösen, alle müssten eben mehr Rücksicht nehmen. Rücksichtnahme setzt voraus, dass eine Person die Situation versteht, die Perspektive des anderen erfassen und ihr Verhalten entsprechend steuern kann. Genau diese Fähigkeiten können durch Demenz, Delir, psychische Erkrankungen oder andere gesundheitliche Veränderungen eingeschränkt sein.
Das bedeutet nicht, dass Grenzverletzungen hingenommen werden müssen. Es bedeutet, dass Pflege und Betreuung geeignete Unterstützung, klare Orientierung und verlässliche Rahmenbedingungen schaffen müssen.
Integration, Zugehörigkeit und Ausgrenzung
Gewalt zeigt sich nicht nur in offenen Auseinandersetzungen. Auch Ausgrenzung, Schikane und gruppendynamischer Druck können für Betroffene sehr belastend sein.
In Bewohnergruppen entstehen Rollen, Gewohnheiten und informelle Regeln. Wer neu einzieht, anders kommuniziert oder aufgrund einer Erkrankung auffällt, kann auf Ablehnung stoßen. Bewohnerinnen und Bewohner beschweren sich über das ständige Rufen eines Menschen mit Demenz, schließen eine Person von einer Aktivität aus oder machen abwertende Bemerkungen.
Nicht jede Abgrenzung ist automatisch Gewalt. Auch Bewohnerinnen und Bewohner haben das Recht, Kontakte abzulehnen und persönliche Grenzen zu setzen. Problematisch wird es, wenn eine Person wiederholt herabgesetzt, eingeschüchtert, gezielt ausgeschlossen oder gegen ihren Willen bedrängt wird.
Pflege- und Betreuungskräfte stehen dann vor einer schwierigen Aufgabe. Sie müssen die betroffene Person schützen, ohne andere Bewohnerinnen und Bewohner pauschal zu verurteilen. Gleichzeitig dürfen sie Ausgrenzung nicht mit dem Hinweis entschuldigen, eine Person passe eben nicht in die Gruppe.
Gemeinschaft entsteht nicht von selbst. Sie braucht Begleitung, Moderation und Regeln, die für alle nachvollziehbar sind.
Mehrperspektivität erklärt, aber entschuldigt nicht
Bei Konflikten zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern ist eine eindeutige Zuordnung von Täter und Opfer nicht immer sofort möglich. Beteiligte schildern unterschiedliche Abläufe. Wahrnehmungen sind durch Angst, Erkrankung, Erinnerungslücken oder persönliche Interessen geprägt. Manche Konflikte entwickeln sich wechselseitig. Eine Person beschimpft, die andere schubst, daraufhin wird mit dem Rollator gerammt.
Eine professionelle Aufarbeitung berücksichtigt deshalb mehrere Perspektiven. Sie fragt, wie die Beteiligten die Situation erlebt haben, welches Bedürfnis oder welche Grenze für sie wichtig war und welche Belastungen ihr Verhalten beeinflusst haben könnten.
Diese Mehrperspektivität hat jedoch eine klare Grenze:
Mehrperspektivität erklärt mögliche Hintergründe. Sie entschuldigt keinen Übergriff und hebt einen unterschiedlichen Schutzbedarf nicht auf.
Gewaltfolgen und Verantwortung sind nicht automatisch gleich verteilt. Eine körperlich oder kognitiv besonders beeinträchtigte Person kann deutlich schutzbedürftiger sein. Bei gezielter Misshandlung, schwerer körperlicher Gewalt oder sexualisierten Übergriffen darf das Geschehen nicht als bloßer gegenseitiger Konflikt relativiert werden.
Im akuten Konflikt hat Schutz Vorrang
Wenn eine Situation zu eskalieren droht, muss früh eingegriffen werden. Pflege- und Betreuungskräfte sollten nicht darauf warten, bis aus lautem Streit körperliche Gewalt wird.
Zunächst gilt es, Abstand herzustellen und die Beteiligten möglichst räumlich zu trennen. Dabei ist auch auf die eigene Sicherheit und die Sicherheit unbeteiligter Bewohnerinnen und Bewohner zu achten. Körperliches Eingreifen darf Mitarbeitende nicht selbst unvertretbar gefährden. Bei Bedarf muss Unterstützung hinzugeholt werden.
Die Ansprache sollte ruhig, klar und eindeutig sein. Ein Satz wie „Ich sehe, dass Sie sehr wütend sind. Ich sorge jetzt dafür, dass Sie Abstand voneinander bekommen“ nimmt die Anspannung ernst und gibt Orientierung. Schimpfen, Belehren oder eine sofortige Klärung der Schuldfrage verschärfen die Situation häufig.
Erst wenn sich die Beteiligten beruhigt haben, können sie getrennt voneinander angesprochen werden. Warum-Fragen überfordern leicht oder lösen Rechtfertigungen aus. Hilfreicher sind einfache und konkrete Fragen: „Sind Sie wütend, weil Ihr Platz besetzt war?“ oder „Habe ich richtig verstanden, dass Sie sich bedroht gefühlt haben?“
Bei körperlichen oder psychischen Folgen müssen Schmerzen, Verletzungen und der weitere Unterstützungsbedarf geprüft werden. Je nach Situation sind eine ärztliche Untersuchung, die Information der Leitung und weitere einrichtungsspezifische Schutz- und Meldewege erforderlich.
Nach dem Vorfall beginnt die eigentliche Prävention
Ein Konflikt ist nicht beendet, nur weil die Beteiligten wieder getrennt in ihren Zimmern sitzen. Ohne Aufarbeitung bleibt der Auslöser bestehen. Der nächste Vorfall ist dann oft nur eine Frage der Zeit.
Zunächst muss sachlich festgehalten werden, was Mitarbeitende selbst gesehen oder gehört haben. Davon sind Angaben zu unterscheiden, die von Bewohnerinnen, Bewohnern oder anderen Personen berichtet wurden. Vermutungen über Absichten gehören nicht in die Beschreibung des beobachteten Geschehens.
In der anschließenden Teamreflexion sind vier Fragen entscheidend:
- Was geschah unmittelbar vor dem Vorfall?
- Wie könnten die Beteiligten die Situation wahrgenommen haben?
- Welche persönlichen, zwischenmenschlichen, räumlichen oder organisatorischen Bedingungen haben den Konflikt begünstigt?
- Was können wir beim nächsten Mal konkret anders machen?
Dabei sollte auch die Wirkung auf andere Bewohnerinnen und Bewohner berücksichtigt werden. Wer Gewalt beobachtet, kann Angst entwickeln, bestimmte Räume meiden oder das Vertrauen in die Einrichtung verlieren. Wiederkehrende Konflikte beeinflussen nicht nur die unmittelbar Beteiligten, sondern das gesamte Klima eines Wohnbereichs. Auch der aktuelle ZQP-Leitfaden zur Entwicklung eines Gewaltschutzkonzepts hebt diese Auswirkungen auf das Umfeld und die gesamte Einrichtung hervor.
Nicht jede Maßnahme muss bei der Person ansetzen
Nach einem Gewaltvorfall wird häufig eine personenbezogene Maßnahme gesucht: engmaschiger beobachten, mehr Beschäftigung anbieten, ärztlich abklären oder die Pflegeplanung anpassen. Das kann notwendig sein. Es reicht aber nicht immer.
Wenn Konflikte im Speiseraum wiederholt durch Enge und Lärm entstehen, muss der Speiseraum betrachtet werden. Wenn verschiedene Mitarbeitende unterschiedliche Regeln zur Reservierung von Sitzplätzen vertreten, braucht es eine gemeinsame Regel. Wenn eine Person regelmäßig in fremde Zimmer geht, können bessere Orientierung, geeignete Beschäftigung, Dinge zum Mitnehmen oder veränderte Wege hilfreicher sein als ständige Ermahnungen.
Prävention kann bedeuten, Essenszeiten flexibler zu gestalten, Rückzugsmöglichkeiten zu schaffen, Sitzordnungen zu verändern oder Bewohnergruppen gezielter zu begleiten. Manchmal ist eine zeitweise räumliche Trennung erforderlich. Sie darf jedoch nicht vorschnell zur dauerhaften Ausgrenzung einer Person führen.
Entscheidend ist, dass die Maßnahme zum erkannten Auslöser passt. Allgemeine Maßnahmenlisten ersetzen keine konkrete Verstehenshypothese.
Teams müssen Konflikte gemeinsam tragen
Gewalt zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern ist keine Aufgabe einzelner besonders erfahrener Mitarbeitender. Unterschiedliche Reaktionen im Team können Konflikte zusätzlich verschärfen. Was in einer Schicht erlaubt wird, wird in der nächsten untersagt. Eine Mitarbeiterin greift früh ein, ein Kollege wartet ab. Informationen über bekannte Konflikte erreichen Betreuung, Nachtwache oder Zeitarbeitskräfte nicht rechtzeitig.
Bewohnerinnen und Bewohner benötigen jedoch verlässliche Orientierung. Das setzt voraus, dass Pflege, Betreuung und Leitung gemeinsam vereinbaren, wie sie mit wiederkehrenden Situationen umgehen.
Dazu gehören klare Informationswege, abgestimmte Regeln, nachvollziehbare Zuständigkeiten und eine gemeinsame Haltung. Fallbesprechungen dürfen sich nicht auf die Frage beschränken, was mit einer „schwierigen Person“ gemacht werden soll. Sie müssen auch fragen, welchen Anteil Abläufe, Kommunikation, räumliche Bedingungen und das Handeln der Mitarbeitenden haben.
Eine 2026 veröffentlichte cluster-randomisierte Studie aus Einrichtungen des betreuten Wohnens zeigt, dass gezielte Schulungen das Wissen der Mitarbeitenden sowie das Erkennen, Dokumentieren und Berichten von Gewalt zwischur Stuen Bewohnerinnen und Bewohnern verbessern können. Mehr dokumentierte Vorfälle bedeuten dabei nicht zwingend mehr Gewalt. Sie können auch zeigen, dass ein bisher übersehenes Problem endlich erkannt und bearbeitet wird. Zdie bei PubMed
Gewaltprävention ist auch Führungsverantwortung
Mitarbeitende können Konflikte aufmerksam begleiten und im Alltag vieles verändern. Sie können aber keine fehlenden Rückzugsräume schaffen, dauerhaft widersprüchliche Abläufe korrigieren oder ungeklärte Zuständigkeiten allein ausgleichen.
Wenn bestimmte Konflikte wiederholt auftreten, muss die Leitung prüfen, ob ein strukturelles Risiko besteht. Dazu gehören räumliche Enge, ungeeignete Bewohnerzusammensetzungen, fehlende Beschäftigungsangebote, unzureichende Informationswege, mangelnde Präsenz in Gemeinschaftsbereichen oder fehlende Möglichkeiten zur Fallbesprechung.
Ein Gewaltschutzkonzept darf deshalb nicht nur regeln, was nach einem schweren Vorfall zu tun ist. Es muss auch beschreiben, wie Risiken früh erkannt, Bewohnerinnen und Bewohner beteiligt, Mitarbeitende qualifiziert und wiederkehrende Konfliktmuster ausgewertet werden.
Die Fortbildung zum Thema schafft dafür Wissen, Sprache und gemeinsame Orientierung. Nachhaltig wirksam wird sie dort, wo die Erkenntnisse anschließend in Regeln, Pflegeplanung, Teamabsprachen und organisatorische Entscheidungen übersetzt werden.
Konflikte sind unvermeidbar – Gewalt ist es nicht
Wo Menschen zusammenleben, entstehen unterschiedliche Interessen, Missverständnisse und Spannungen. Das gilt auch für Pflegeeinrichtungen. Professionelle Gewaltprävention verspricht keine konfliktfreie Einrichtung.
Sie sorgt aber dafür, dass Warnzeichen früher wahrgenommen, Betroffene geschützt und Situationen nicht vorschnell personalisiert werden. Sie fragt nach Bedürfnissen und Grenzen, ohne Gewalt zu entschuldigen. Und sie nimmt nicht nur die beteiligten Personen, sondern auch die Gruppe, die Umgebung, das Team und die Organisation in den Blick.
Eine Person zu verstehen bedeutet nicht, eine andere Person schutzlos zu lassen. Eine Person zu schützen bedeutet nicht, die andere vorschnell zu verurteilen. Genau in diesem Spannungsfeld zeigt sich professionelle Pflege und Betreuung.
Kostenlose Downloads zum Thema: Gewalt in der Pflege
Praxishilfe: Gewaltspirale in Pflegebeziehungen
Die Praxishilfe unterstützt Führungskräfte und Mitarbeitende dabei, Gewaltvorfälle Gewaltschutz gemeinsam zu reflektieren, Risiken zu erkennen und konkrete Maßnahmen zu planen. Ausfüllbare Felder erleichtern Teamreflexion, Priorisierung und Umsetzung.
Praxishilfe für ein Gewaltschutzkonzept in der Pflege
Die Praxishilfe unterstützt Führungskräfte und Mitarbeitende dabei, Gewaltschutz gemeinsam zu reflektieren, Risiken zu erkennen und konkrete Maßnahmen zu planen. Ausfüllbare Felder erleichtern Teamreflexion, Priorisierung und Umsetzung.
Praxishilfe „Selbst- und Fremdgefährdung“ in der Langzeitpflege
Die Praxishilfe "Selbst- und Fremdgefährdung in Langzeiteinrichtungen" unterstützt Teams dabei, Selbst- und Fremdgefährdung strukturiert einzuschätzen, Ursachen zu verstehen und geeignete Maßnahmen zu planen.
Fortbildungen zum Artikelthema: Gewalt in der Pflege
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Die Praxishilfe "Selbst- und Fremdgefährdung in Langzeiteinrichtungen" unterstützt Teams dabei, Selbst- und Fremdgefährdung strukturiert einzuschätzen, Ursachen zu verstehen und geeignete Maßnahmen zu planen.
Literatur und Quellen
-
- Garay, S., Lux, K., Sulmann, D. & Väthjunker, D. (2020): Erarbeitung von Schulungsmaterial zum Thema aggressives Handeln unter Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Altenhilfeeinrichtungen. ZQP-Projektbericht, Berlin. Zum Projektbericht
- Görgen, T., Nowak, S., Reinelt-Ferber, A., Jadzewski, S., Taefi, A., Gerlach, A. & Heydenbluth, C. (2020): Aggressives Handeln unter Bewohnerinnen und Bewohnern stationärer Altenhilfeeinrichtungen als Herausforderung für die pflegerische Aus- und Fortbildung. Abschlussbericht, Deutsche Hochschule der Polizei, Münster. Zum Abschlussbericht
- Lachs, M. S. et al. (2016): The Prevalence of Resident-to-Resident Elder Mistreatment in Nursing Homes. Annals of Internal Medicine, 165(4), 229–236. Zur Studie
- Pillemer, K. et al. (2022): Factors Associated With Resident-to-Resident Elder Mistreatment in Nursing Homes. Journal of the American Geriatrics Society, 70(4), 1208–1217. Zur Studie
- Teresi, J. A. et al. (2026): A Staff Intervention Targeting Resident-to-Resident Aggression in Assisted Living: A Cluster-Randomized Trial. Journal of the American Geriatrics Society, 74(3), 695–704. Zur Studie
- Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) (2020): Gewalt zwischen Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen. Informationen für professionell Pflegende. Berlin. Zur Broschüre
- Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) (2020): Arbeitsmaterialien zur Gewaltprävention: Stress und Stressvermeidung, Eigeninteressen und Rücksicht sowie Integration und Ausgrenzung. Berlin. Zu den Arbeits- und Schulungsmaterialien
- Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) (2026): Entwicklung eines organisationsbezogenen Gewaltschutzkonzepts. Praxisleitfaden für stationäre Pflegeeinrichtungen. Berlin. Zum Praxisleitfaden
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