Gerontopsychiatrische Fachkraft im Pflegeheim

von Tobias Münzenhofer

Zwischen Schattenpsychiatrie, 1:120 und Weiterbildungskrise

Pflegeheime-Gerontofachkraft

Pflegeheime versorgen heute Menschen mit Demenz, Depressionen, Delirien, Psychosen, Abhängigkeitserkrankungen, Traumafolgen und schwerer körperlicher Multimorbidität. Trotzdem werden gerontopsychiatrische Fachkompetenz, Weiterbildung und Organisationsstrukturen vielerorts noch immer so behandelt, als gehe es vor allem um Beschäftigung und einen etwas geschickteren Umgang mit „schwierigen“ Bewohnerinnen und Bewohnern. Während die fachlichen Anforderungen steigen, sinkt in Bayern der rechnerische Bedarf an gerontopsychiatrisch weitergebildeten Fachkräften. Gleichzeitig stehen ein aktualisierter Expertenstandard, ein neuer Expertenstandard zum Delirmanagement und die Neuordnung der pflegerischen Weiterbildungen bevor. Es wird Zeit, diese Entwicklungen zusammenzudenken.

Pflegeheim oder Schattenpsychiatrie?

Pflegeheime werden als Orte des Wohnens beschrieben. Das ist richtig. Es ist aber nur die halbe Wahrheit.

Menschen ziehen heute meist nicht vorsorglich in eine stationäre Einrichtung, um dort einen langen und vergleichsweise stabilen Lebensabschnitt zu verbringen. Der Einzug erfolgt häufig erst, wenn die Versorgung zu Hause nicht mehr gehalten werden kann: nach Krankenhausaufenthalten, wiederholten Krisen, Stürzen, zunehmender Desorientierung oder weil Angehörige ihre Belastungsgrenze erreicht haben. Ende 2021 hatten knapp 45 Prozent der vollstationär versorgten Menschen bereits Pflegegrad 4 oder 5. (Statistisches Bundesamt)

Auch die Verweildauer hat sich verändert. Eine Auswertung von mehr als 8.000 Bewohnerverläufen zeigte für den Zeitraum von 2007 bis 2014 einen Rückgang der mittleren Zeit zwischen Heimeinzug und Tod von 32,2 auf 27,1 Monate. Knapp ein Fünftel der untersuchten Menschen starb bereits innerhalb der ersten vier Wochen nach dem Einzug. Das ist keine aktuelle bundesweite Vollerhebung und sollte auch nicht als solche ausgegeben werden. Die Entwicklung beschreibt aber etwas, das Einrichtungen seit Jahren erleben: Die Menschen kommen später, kränker und näher an ihrem Lebensende. (PMC)

Gleichzeitig leben in Pflegeheimen sehr viele Menschen mit psychischen und neurokognitiven Erkrankungen. Eine bundesweit repräsentative Untersuchung ermittelte bei rund 69 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner ein Demenzsyndrom; bei mehr als der Hälfte wurde ein schweres Demenzsyndrom festgestellt. Die spezialisierte medizinische Versorgung wurde von den Forschenden bereits damals als in wesentlichen Teilen unzureichend beschrieben. (PubMed)

Der zugespitzte Begriff von der „Schattenpsychiatrie Pflegeheim“ ist deshalb nicht neu. Er wurde schon vor vielen Jahren verwendet, um auf die große Zahl psychisch erkrankter Menschen hinzuweisen, die in Einrichtungen der Altenhilfe leben, ohne dass diese über die personellen und fachlichen Strukturen einer psychiatrischen Versorgung verfügen. (dgvt.de)

Ich halte den Begriff dennoch für erklärungsbedürftig. Ein Pflegeheim ist keine psychiatrische Klinik und soll auch keine werden. Es ist Wohnort, Lebensraum, Pflegeeinrichtung und für viele Menschen der letzte Ort ihres Lebens. Aber genau an diesem Ort müssen psychische Erkrankungen erkannt, pflegerisch eingeordnet und medizinisch abgeklärt werden. Wer das ausblendet, macht aus dem Anspruch des Wohnens eine fachliche Verharmlosung.

Ein voller Wochenplan erkennt keine Depression

Die Konzentration auf Demenz verstellt bisweilen den Blick auf alles andere.

Eine Bewohnerin zieht sich zurück, lehnt Mahlzeiten ab und möchte nicht mehr an der Singgruppe teilnehmen. Schnell heißt es, sie müsse „aktiviert“ oder wieder stärker motiviert werden. Vielleicht trauert sie. Vielleicht ist sie erschöpft. Vielleicht hat sie Schmerzen. Vielleicht leidet sie an einer Depression.

Eine häufig zitierte Münchner Untersuchung in zehn Pflegeheimen fand bei jeweils 14,4 Prozent der untersuchten Bewohnerinnen und Bewohner eine akute Major- beziehungsweise Minor-Depression. Von den Menschen mit einer akuten Major-Depression waren lediglich 42,9 Prozent von den behandelnden Ärzten als depressiv erkannt worden; nur die Hälfte erhielt ein Antidepressivum. Die Studie umfasste lediglich 97 Personen und ist inzwischen älter. Ihre Ergebnisse sind keine aktuelle bundesweite Prävalenzzahl. Sie zeigen aber eindrücklich, wie leicht eine Depression im Pflegeheim übersehen wird. (PubMed)

Ein Beschäftigungsangebot behandelt keine Depression. Auch eine gerontopsychiatrische Fachkraft stellt keine ärztliche Diagnose. Sie kann jedoch erkennen, dass hinter Rückzug, Antriebslosigkeit, Gereiztheit, Schlafveränderungen oder Nahrungsverweigerung mehr stecken könnte als die Demenz oder eine vermeintlich fehlende Motivation. Sie kann Beobachtungen strukturieren, den Verlauf nachvollziehbar dokumentieren, Angehörige einbeziehen und eine ärztliche Abklärung anstoßen.

Genau darin liegt ein Teil ihrer Funktion: Sie übersetzt alltägliche Beobachtungen in fachlich verwertbare Informationen.

Der harmlose „Demenzschub“, der ein Delir sein kann

Noch deutlicher wird die diagnostische Unschärfe beim Delir.

Ein Bewohner ist plötzlich unruhig, erkennt sein Zimmer nicht mehr und wehrt die Pflege ab. Eine andere Bewohnerin schläft fast den ganzen Tag, spricht kaum und isst nicht mehr. Im Pflegealltag ist dann gelegentlich von einem „Demenzschub“ die Rede.

Dieser Begriff ist gefährlich. Eine Demenz kann schwanken und sich verschlechtern. Eine plötzlich auftretende, im Tagesverlauf wechselnde Veränderung von Aufmerksamkeit, Bewusstsein und Verhalten sollte jedoch Anlass sein, ein Delir auszuschließen. Ein Delir kann unter anderem durch Infektionen, Schmerzen, Flüssigkeitsmangel, Medikamente oder andere körperliche Erkrankungen ausgelöst werden. Es kann sowohl mit Unruhe als auch mit auffälliger Passivität und Rückzug einhergehen.

Eine im Juli 2026 veröffentlichte deutsche Multicenterstudie fand bei 17,6 Prozent von 415 untersuchten Bewohnerinnen und Bewohnern aus 33 Pflegeheimen Hinweise auf ein wahrscheinliches Delir. Ein Viertel der Betroffenen zeigte die hypoaktive Form, die besonders leicht als Müdigkeit, Depression oder Fortschreiten einer Demenz fehlgedeutet werden kann. (PubMed)

Seit Januar 2026 liegt erstmals eine umfassende S3-Leitlinie zum Delir im höheren Lebensalter vor. Ihr Ziel ist ausdrücklich eine flächendeckende Delirerkennung, -prävention und -behandlung über die verschiedenen Versorgungsbereiche hinweg. (AWMF)

Trotzdem sprechen viele Einrichtungen fast ausschließlich von Demenz. Das Delir erscheint in Konzepten, Schulungsplänen und Fallbesprechungen allenfalls am Rand. Dabei dürfte kaum ein anderes Thema so deutlich zeigen, warum Pflegeheime gerontopsychiatrische Fachkompetenz benötigen. Es geht nicht nur um Beziehungsgestaltung. Es geht auch darum, akute Veränderungen ernst zu nehmen und nicht vorschnell unter einer bekannten Diagnose abzulegen.

Was eine gerontopsychiatrische Fachkraft eigentlich leisten soll

Im Alltag wird die Gerontofachkraft häufig auf wenige Aufgaben reduziert. Sie ist „für die Dementen zuständig“, soll bei herausforderndem Verhalten helfen, gelegentlich Angehörige beraten und vielleicht einmal jährlich eine interne Fortbildung halten.

Dafür braucht niemand eine Weiterbildung mit 600 Stunden.

Die geltende bayerische Weiterbildung zur gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung umfasst neben medizinisch-pflegerischen und beziehungsgestaltenden Inhalten 112 Stunden zu Organisation, Qualitätsmanagement und Veränderungsmanagement. Weitere 128 Stunden betreffen Pflegeberatung, Vernetzung, Gesprächsführung, Anleitung und kollegiale Beratung.

Darin steckt ein anderes Rollenbild. Die gerontopsychiatrische Fachkraft soll nicht nur selbst besser pflegen. Sie soll fachliche Zusammenhänge erkennen, andere beraten, Fallbesprechungen unterstützen, Pflegeprozesse beeinflussen und Entwicklung begleiten.

Sie sollte wissen, wie sich Demenz, Delir und Depression unterscheiden können. Sie muss verstehen, welche Auswirkungen Schmerzen, Medikamente, biografische Erfahrungen, Umgebungsbedingungen und die Kommunikation des Teams auf das Verhalten eines Menschen haben. Sie braucht die Fähigkeit, unterschiedliche Beobachtungen zusammenzuführen und daraus gemeinsam mit dem Team eine Verstehenshypothese zu entwickeln.

Hinzu kommen Angehörigenberatung, interprofessionelle Zusammenarbeit und die Frage, wie fachliche Erkenntnisse tatsächlich in der Maßnahmenplanung ankommen. Der kurze Hinweis „validierend begleiten“ reicht nicht. Es muss verständlich werden, was einen bestimmten Menschen beruhigt, was ihn verletzt, welches Tempo er braucht und welche Situationen regelmäßig Angst oder Abwehr auslösen.

Gerontopsychiatrische Fachkompetenz ist damit weder eine besondere Form der sozialen Betreuung noch eine Zusatzqualifikation für gelegentliche Krisen. Sie liegt an der Schnittstelle zwischen klinischer Beobachtung, Pflegeprozess, Beratung, Teamarbeit und Organisationsentwicklung.

Das ist anspruchsvoll. Und es wird durch einen Titel allein nicht wirksam.

1:120 – weniger Bedarf auf dem Papier

In der bayerischen AVPfleWoqG steht weiterhin, dass für jeweils bis zu 30 Bewohnerinnen und Bewohner eine gerontopsychiatrisch qualifizierte Fachkraft beschäftigt werden muss. Die Vorschrift lässt jedoch einen abweichenden, in der Pflegesatzvereinbarung ausgehandelten Personalschlüssel zu, sofern die betreffende Fachkraft für den gerontopsychiatrischen Bereich von ihren Aufgaben im Regelbetrieb freigestellt wird.

Der Nachtrag zum bayerischen Rahmenvertrag für die vollstationäre Pflege sieht im Zuge der Personalbemessung nach § 113c SGB XI eine pflegegradunabhängige Funktionsstelle „Multiplikator/in Gerontopsychiatrische Pflege“ mit einem Schlüssel von bis zu 1:120 vor. Zugleich wird dort festgehalten, dass kein eigener Anteil gerontopsychiatrisch qualifizierter Fachkräfte mehr vereinbart wird. Fort- und Weiterbildungen sollen Bestandteil der regulären Personalentwicklung sein. Diese Regelung betrifft die vollstationäre Langzeitpflege in Bayern, nicht Krankenhäuser, ambulante Dienste oder Tagespflegeeinrichtungen.

Eine tatsächlich freigestellte Fachkraft kann für eine Einrichtung sehr wertvoll sein. Sie kann Fallarbeit koordinieren, Teams beraten, Angehörigengespräche unterstützen und gemeinsam mit der Leitung gerontopsychiatrische Themen weiterentwickeln.

Aber eine Stelle für 120 Bewohnerinnen und Bewohner ist noch kein fachliches Netzwerk.

Die Person kann nicht gleichzeitig in mehreren Wohnbereichen kontinuierlich präsent sein, jede Veränderung kennen, alle Pflegefachpersonen begleiten, Angehörige beraten, Fallbesprechungen moderieren, Schulungen durchführen und das Einrichtungskonzept weiterentwickeln. Besonders dann nicht, wenn die Freistellung nur auf dem Papier besteht oder die Fachkraft bei Personalausfällen doch wieder im normalen Dienst eingesetzt wird.

Noch gravierender sind die mittelbaren Folgen. Wenn eine Einrichtung rechnerisch nur noch eine qualifizierte Person benötigt, sinkt die Bereitschaft, weitere Mitarbeitende zur umfangreichen Weiterbildung anzumelden. Frei werdende Qualifikationen werden nicht selbstverständlich ersetzt. Weiterbildungskurse erreichen ihre Mindestteilnehmerzahl nicht und werden verschoben oder abgesagt.

Die VdPB hat mir auf Nachfrage bestätigt, dass die Nachfrage nach der gerontopsychiatrischen Weiterbildung infolge dieser Entwicklung dramatisch zurückgegangen ist. Das Problem wird damit leicht missverstanden: Kurse fallen nicht aus, weil gerontopsychiatrische Kompetenz nicht mehr gebraucht würde. Sie fallen aus, weil der ausgewiesene und refinanzierte Personalbedarf gesunken ist.

So kann eine Regelung den Weiterbildungsmarkt austrocknen. Erst gibt es weniger Anmeldungen, dann weniger Kurse und schließlich immer weniger erreichbare Qualifikationsangebote. Einrichtungen, die weiterhin weiterbilden möchten, finden keine passenden Lehrgänge mehr und sehen sich in ihrer Zurückhaltung bestätigt.

Der Expertenstandard fordert kein Ein-Personen-Modell

Die Konsultationsfassung zur Aktualisierung des DNQP-Expertenstandards „Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ beschreibt eine deutlich breitere Qualifikationsstruktur. Sie ist noch nicht die endgültige Fassung und ausdrücklich noch nicht als verbindliche Grundlage für Fortbildungen oder interne Qualitätsentwicklung vorgesehen.

Die Richtung ist dennoch eindeutig.

Alle an der Versorgung beteiligten Personen sollen Grundwissen und regelmäßige Auffrischungen zu Demenz und Beziehungsgestaltung erhalten. Jeder Arbeitsbereich, in dem Menschen mit Demenz leben oder versorgt werden, sollte über mindestens eine Pflegefachperson mit einer demenzspezifischen gerontopsychiatrischen Zusatzausbildung verfügen. Diese Person soll das Team fachlich begleiten. Zusätzlich wird auf einer übergeordneten, beim Management angesiedelten Ebene eine Pflegefachperson empfohlen, die gerontopsychiatrische Aktivitäten koordiniert und die fachliche Weiterentwicklung der gesamten Einrichtung verantwortet.

Der Entwurf unterscheidet damit zwischen der Kompetenz aller Mitarbeitenden, arbeitsbereichsnaher Fachbegleitung und einer übergeordneten Koordinationsfunktion. Genau diese Unterscheidung geht verloren, wenn die Funktionsstelle 1:120 als vollständige Antwort auf die gerontopsychiatrische Versorgung verstanden wird.

Der Expertenstandard richtet sich zwar grundsätzlich an Pflegefachpersonen ohne besondere gerontopsychiatrische Weiterbildung. Gleichzeitig stellt er klar, dass person-zentrierte Beziehungsgestaltung ohne besondere Kompetenzen nicht zu bewältigen ist. Diese könnten unter anderem durch Schulungen, eine gerontopsychiatrische Fachweiterbildung oder ein pflegewissenschaftliches Studium erworben werden.

Am 25. September 2026 wird das DNQP die Aktualisierung im Rahmen seines Netzwerk-Workshops vorstellen. Für den 26. Februar 2027 ist bereits die Konsensuskonferenz zum neuen Expertenstandard „Delirmanagement in der Pflege“ angekündigt.

Damit treffen zwei Entwicklungen auf die stationäre Langzeitpflege: Beziehungsgestaltung soll verbindlicher in Pflege, Führung und Organisation verankert werden. Gleichzeitig wird das Delir stärker als pflegerische Präventions-, Erkennungs- und Managementaufgabe in den Mittelpunkt rücken.

Beides verlangt mehr als einen vollen Beschäftigungskalender mit Gruppenangeboten, die das allgemeine Wohlbefinden steigern sollen.

Die neue Weiterbildung ist fertig – aber noch nicht veröffentlicht

Die VdPB hat die Weiterbildung zur gerontopsychiatrischen Pflege und Betreuung bereits grundlegend überarbeitet. Nach der mir vorliegenden Auskunft wurde das Ergebnis dem zuständigen Staatsministerium übergeben, damit es in die AVPfleWoqG aufgenommen werden kann. Das ist bislang nicht geschehen. Einen konkreten Zeitplan kennt auch die VdPB nicht.

Parallel arbeitet sie seit Januar 2026 an einer umfassenden Weiterbildungsordnung für die Pflege in Bayern. Grundlage ist der mit dem Bayerischen Pflegendengesetz erteilte Auftrag. Weiterbildung soll aufbauend auf der generalistischen Ausbildung neu gedacht, wissenschaftlich begründet und an den tatsächlichen Bedarfen unterschiedlicher Versorgungsbereiche ausgerichtet werden.

Die gerontopsychiatrische Weiterbildung steckt damit in einer ungünstigen Zwischenlage. Die geltende Ordnung stammt in ihrer Grundstruktur aus einer anderen Versorgungszeit. Die überarbeitete Weiterbildung ist fachlich abgeschlossen, aber nicht rechtswirksam veröffentlicht. Gleichzeitig beginnt eine umfassende Neuordnung, in die sie möglicherweise erneut eingeordnet wird.

Während über die künftige Architektur gesprochen wird, brechen bestehende Kurse weg.

Das ist mehr als eine Verzögerung im Verordnungsverfahren. Gehen Bildungsträger, Lehrende und regionale Kursstrukturen verloren, können sie später nicht auf Knopfdruck wieder aufgebaut werden. Eine neue Weiterbildung nützt wenig, wenn es kaum noch Anbieter gibt, die sie durchführen können, und Einrichtungen aufgrund des Schlüssels 1:120 keinen Anlass sehen, Mitarbeitende anzumelden.

Das Pflegeheim als „All-inclusive-Paket“

Neben den gesetzlichen und fachlichen Entwicklungen besteht ein weiterer Widerspruch.

Pflegeheime werben verständlicherweise mit Sicherheit, Gemeinschaft, Mahlzeiten, Veranstaltungen, Ausflügen und Betreuung. Angehörige sollen nach einem oft belastenden Entscheidungsprozess das Gefühl erhalten: Jetzt ist für alles gesorgt.

Daraus kann eine unausgesprochene Erwartung entstehen. Der Mensch soll möglichst nicht allein sein, nicht im Zimmer sitzen, nicht traurig wirken und sich nicht langweilen. Also wird aktiviert, motiviert und beschäftigt. Ein Wochenplan voller Angebote vermittelt Sicherheit. Für jeden Tag ist etwas vorgesehen.

Doch Menschen mit Demenz brauchen nicht durchgehend Unterhaltung. Manche möchten beobachten, andere helfen beim Tischdecken oder sitzen gern an einem vertrauten Ort. Einige benötigen nach einer unruhigen Nacht vor allem Ruhe. Person-Zentrierung bedeutet nicht, möglichst viele Angebote bereitzuhalten. Sie bedeutet, wahrzunehmen, was für diesen Menschen in dieser Situation Bedeutung hat.

Auch beim Medizinischen Dienst und bei der FQA liegt das Problem nicht in den offiziell formulierten Zielen. Die Qualitätsprüfungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes beziehen ausdrücklich Alltagsgestaltung, soziale Kontakte, besondere Versorgungssituationen und die individuellen Ergebnisse der Versorgung ein. Der Prüfansatz soll beratungs- und ergebnisorientiert sein und die Bedeutung allgemeiner Konzept- und Dokumentenprüfungen reduzieren.

Der bayerische Prüfleitfaden der FQA stellt nach Darstellung des Staatsministeriums Würde, Selbstständigkeit und Lebensqualität in den Mittelpunkt und verfolgt einen verstehenden Ansatz.

Trotzdem bleibt in der Praxis ein Dilemma: Sichtbare und zählbare Leistungen lassen sich leichter nachweisen als Beziehungsqualität. Ein Wochenplan, eine Anwesenheitsliste und zehn dokumentierte Angebote sind greifbar. Schwerer darzustellen ist, dass eine Pflegefachperson eine zunehmende Depression erkannt, einen Arztkontakt vorbereitet oder durch eine Fallbesprechung verhindert hat, dass ein ängstlicher Mensch immer wieder in dieselbe Überforderung gerät.

So kann eine Prüfung, die Person-Zentrierung beabsichtigt, mittelbar doch wieder das belohnen, was gut dokumentierbar ist.

Die Fachwelt kritisiert seit Jahren die verrichtungsorientierte Logik der Pflege. Der aktualisierte Expertenstandard fordert nun noch deutlicher, das „Wie“ der Pflege ernst zu nehmen. Das wird unbequem. Denn es reicht nicht, neue Begriffe in ein Konzept einzufügen. Abläufe, Verantwortlichkeiten, Führung und die Bewertung von Arbeit müssen sich ebenfalls verändern.

Ein gerontopsychiatrisches Pflegekonzept ist deshalb keine Sammlung von Validation, Biografiearbeit, Musik und Milieugestaltung. Es ist eine Verständigung darüber, wie eine Einrichtung Verhalten erklärt, Entscheidungen trifft und mit Unsicherheit umgeht.

Und gerontopsychiatrische Entwicklung ist kein Fortbildungstag. Sie ist Führung.

Bayern fördert inzwischen die richtige Richtung

Bemerkenswert ist, dass der Freistaat Bayern seine Fortbildungsförderung zum 1. Januar 2026 genau in diese Richtung verändert hat.

Die bisherige Richtlinie zur Förderung von Fortbildungen in der Altenpflege ist ausgelaufen. Die neue Förderrichtlinie nennt den bestehenden Personal- und Finanzdruck ausdrücklich und folgert daraus, dass Pflegeeinrichtungen ein Umdenken sowie eine innovative Personal- und Organisationsentwicklung benötigen. Gefördert werden unter anderem Schulungen zu Personalführung und Konfliktlösung, Change-Management, Teamsteuerung, Coaching, Supervision sowie Qualifizierungen zur Organisationsentwicklung und zum strategischen Management. Für Beschäftigte sind unter anderem Maßnahmen zum Teamzusammenhalt und zur Resilienz vorgesehen. (Bayerisches Landesamt für Pflege)

Für Maßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenz können pro teilnehmender Führungskraft bis zu 5.000 Euro gefördert werden. Bei resilienzstärkenden Maßnahmen für Beschäftigte sind es bis zu 500 Euro pro Person. Mindestens zehn Prozent der zuwendungsfähigen Kosten müssen als Eigenmittel getragen werden. Förderfähig sind ausschließlich die Teilnehmergebühren; außerdem muss der Antrag vor der verbindlichen Anmeldung gestellt werden. (Bayerisches Landesamt für Pflege)

Das ist kein Förderprogramm für eine vollständige externe Organisationsberatung. Es eröffnet aber die Möglichkeit, Führungskräfte- und Teamentwicklung anders zu planen als bisher: nicht nur als Fachvortrag, sondern als begleitetes Lernen mit Auftragsklärung, Reflexion, Fallarbeit und konkretem Bezug zu den Strukturen der Einrichtung. Ob eine konkrete Maßnahme und ihre Ausgestaltung förderfähig sind, sollte vor der verbindlichen Anmeldung unmittelbar mit dem Bayerischen Landesamt für Pflege geklärt werden.

Genau dort setzt LICHTBLICKE-DEMENZSTRATEGIE® an. Nicht bei der Vorstellung, ein einzelner Seminartag werde eine Einrichtung verändern, sondern bei der Verbindung von fachlicher Qualifizierung, Teamentwicklung und Führung. Ein Fortbildungstag kann wichtig sein. Wirksam wird er, wenn vorher geklärt ist, wofür er gebraucht wird und was anschließend im Pflegealltag weitergeführt werden soll.

Die neue Förderung nimmt Einrichtungen die Entwicklungsarbeit nicht ab. Sie setzt aber ein richtiges Signal: Nicht nur einzelne Mitarbeitende müssen dazulernen. Auch Organisationen müssen lernen.

Es geht nicht um ein perfektes Pflegeheim

Keine Einrichtung beginnt bei null.

In fast jedem Haus gibt es Mitarbeitende, die Veränderungen früh wahrnehmen, schwierige Situationen erstaunlich gut halten oder zu einem Menschen Zugang finden, bei dem andere längst nicht mehr weiterwissen. Betreuungskräfte kennen biografische Einzelheiten, Angehörige bringen wichtige Beobachtungen mit und erfahrene Pflegefachpersonen haben oft ein sehr genaues Gespür dafür, wann etwas nicht stimmt.

Vieles davon bleibt jedoch an einzelne Personen gebunden. Es wird nicht gemeinsam ausgewertet, nicht in die Pflegeplanung übertragen und geht bei Krankheit, Kündigung oder einem Wohnbereichswechsel verloren.

Die gerontopsychiatrische Fachkraft kann diese vorhandenen Fähigkeiten verbinden. Sie kann Fragen stellen, Beobachtungen sortieren und fachliche Zusammenhänge sichtbar machen. Dafür braucht sie keine Rolle als allwissende Spezialistin. Sie benötigt einen klaren Auftrag, verlässliche Zeit, Ansprechpartner in den Wohnbereichen und eine Leitung, die bereit ist, aus Erkenntnissen Konsequenzen zu ziehen.

Auch dann wird nicht alles gelingen.

Person-zentrierte Pflege ist kein Zustand, den eine Einrichtung eines Tages zu hundert Prozent erreicht. Mitarbeitende werden ungeduldig sein. Routinen werden gelegentlich stärker sein als gute Vorsätze. Ein Ansatz, der bei einem Bewohner hilft, kann bei der nächsten Bewohnerin wirkungslos oder sogar belastend sein.

Qualität zeigt sich nicht daran, dass es keine Fehler und Rückschritte gibt. Sie zeigt sich daran, ob eine Einrichtung diese wahrnimmt, darüber sprechen kann und ihren Kurs korrigiert.

Wenn Entwicklung dauerhaft als Kampf erlebt wird, stimmt häufig etwas mit dem Ziel oder dem Auftrag nicht. Vielleicht ist das Ziel zu groß, zu abstrakt oder im Alltag nicht erreichbar. Vielleicht soll ein Team etwas verändern, wofür nur die Leitung die Voraussetzungen schaffen kann. Vielleicht wurde eine Methode zum Selbstzweck, obwohl sie den betroffenen Menschen gar nicht erreicht.

Dann hilft nicht mehr Druck, sondern eine ehrlichere Frage: Was ist unter den vorhandenen Bedingungen der nächste sinnvolle Schritt?

Das kann eine verlässliche Fallbesprechung sein. Eine geklärte Freistellung der Gerontofachkraft. Eine Schulung zur Delirerkennung. Eine bessere Vorbereitung ärztlicher Visiten. Oder die Entscheidung, nicht mehr jede Form des Rückzugs mit einem weiteren Beschäftigungsangebot zu beantworten.

Der Weg ist hier tatsächlich Teil des Ziels. Denn schon die Art, wie ein Team gemeinsam hinsieht, Zweifel zulässt und Entscheidungen überprüft, verändert die Versorgung.

Der Schlüssel 1:120 beschreibt einen rechnerischen Stellenanteil. Er sagt noch nichts darüber aus, ob eine Einrichtung gerontopsychiatrisch handlungsfähig ist.

Der kommende Expertenstandard kann Anforderungen formulieren. Eine neue Weiterbildung kann Kompetenzen vermitteln. Eine Förderung kann finanzielle Hürden senken.

Zusammengefügt werden müssen diese Bausteine vor Ort.

Nicht irgendwann, wenn genügend Personal vorhanden ist, alle Mitarbeitenden geschult sind und der Alltag störungsfrei verläuft. Dieser Zeitpunkt wird nicht kommen.

Aber viele Einrichtungen sind auch nicht so weit vom ersten tragfähigen Schritt entfernt, wie es manchmal scheint. Sie müssen nicht neu anfangen. Sie müssen das, was bereits vorhanden ist, ernst nehmen, miteinander verbinden und verlässlich weiterentwickeln.

 

wertvolle Ergänzungen zu diesem Thema:

Praxisfallbegleitung Pflege Demenz Fortbildung

Gerontopsychiatrisches Pflegekonzept ist nicht Methodensammlung – es ist Kulturarbeit

Gerontopsychiatrische Entwicklung ist kein Fortbildungstag – sie ist Führung

Gerontopsychiatrische Entwicklung ist kein Fortbildungstag – sie ist Führung

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