Pflichtfortbildungen für Betreuungskräfte

Pflichtfortbildungen für Betreuungskräfte rund um das Thema Demenz (Präsenz und Online)

nach den Richtlinien §§ 43b, 53b SGB XI

Demenz Fortbildungen für Betreuungskräfte, Betreuungsassistenten
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Zielgruppe der meisten Fortbildungsthemen sind Betreuungskräfte wie auch Pflegekräfte. Gemeinsam begleiten wir Ihr Pflege- und Betreuungsteam in einem partizipativen Prozess, präventive Alltagslösungen zu finden die sich an Ihre Ressourcen orientieren. Unsere Erfahrung zeigt, dass man am besten miteinander und gemeinsam lernt.

Sie sind als Betreuungskraft wie Betreuungsassistent in die Fortbildungen mit eigenen Praxisfällen fest eingebunden und profitieren von individuell angepassten Fortbildungen für Ihre Nachqualifizierung.

Anhand dieser Praxisbeispielen und eigenen Fallschilderungen aus der Pflege und Betreuung von Menschen mit Demenz sollen Verstehens- und Handlungshilfen bearbeitet werden.

Betreuungskräfte wie Betreuungsassistenten haben so eine gute Möglichkeit, ihre Erfahrungen vor allem mit Menschen mit Demenz in einem geschützten Rahmen auszutauschen und anhand fachlicher Impulse zu reflektieren und tragfähige Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Im Pflege- und Betreuungsteam können so Denk- und Verhaltensmuster noch besser verstanden werden und ein unterstützender Umgang, sowie eine, die Lebensqualität fördernde Begleitung, entwickelt werden.

Einem Träger von Einrichtungen bleibt es jedoch offen, Mitarbeiter mehrerer Häuser einzuladen, um beispielsweise Kosten zu teilen. Ebenso ist denkbar, dass sich mehrere, unabhängige Einrichtungen für ein gemeinsames Seminar zusammenschließen.

Eigene Erfahrungen, neue Anregungen und Informationen über die tägliche Betreuungsarbeit sollen dazu beitragen, die tägliche Arbeit optimal zu gestalten.

Diese Auffrischung berechtigt zur weiteren Ausübung der Tätigkeit als Betreuungskraft.

Hierzu biete ich Ihnen verschiedene individuelle Fortbildungsthemen an die sowohl den Richtlinien entsprechen und sich an Ihre aktuelle Team- und Personalentwicklung ausrichtet.

Schulungsinhalte und -Dauer können bei Inhouse-Schulungen auf die individuellen Bedürfnisse, den Kenntnis- sowie den Informationsstand der Teilnehmer abgestimmt werden.

Diskussionsbeiträge, Anwendungsbeispiele und Fragen kommen direkt aus dem Unternehmen.

Lerninhalte können einfacher auf das eigentliche Anwendungsgebiet innerhalb der Einrichtung transferiert werden, da schon bei den Schulungsinhalten die spezifischen Betriebseigenheiten beachtet werden.

Vertrauliche Informationen bleiben im Unternehmen.

Ohne die Anwesenheit externer Dritter können strittige und kontroverse Themen das eigene Unternehmen betreffend freier diskutiert werden.

Zielgruppe

  • bereits qualifizierte Betreuungskräfte / Alltagsbegleiter*innen nach §§ 43b, 53b SGB XI
  • Pflegekräfte
  • Beschäftigte im Sozialen Dienst
  • Interessierte ohne Grundqualifikation
  • Angehörige

Dauer

Das Pflegeversicherungsgesetz fordert die jährliche Fortbildung für alle bereits qualifizierten Betreuungskräfte mit einem Mindestumfang von insgesamt 16 FE (Fortbildungseinheit a´45 Minuten). Diese 16 FE können in zwei Tagesfortbildungen zu je 8 FE aufgeteilt werden. Unser Angebot ist flexibel - Die jeweiligen Fortbildungseinheiten sind individuell je nach Wunschthema zu vereinbaren.

Unser Qualitätsanspruch nach den Richtlinien §§ 43b, 53b SGB XI

Tobias Münzenhofer

Das Thema „Demenz“ ist komplex. Unser Qualitätsanspruch für Schulungsmaßnahmen Ihrer Betreuungskräfte wie Betreuungsassistenten für Menschen mit Demenz ist hoch.

Tobias Münzenhofer ist u. a. staatl. Altenpfleger, Fachpfleger für Gerontopsychiatrie, registrierter Praxisanleiter mit schulaufsichtlicher Genehmigung gemäß Art. 27, 94, 99 BayEUG.. Mit diesen formalen Qualifikationen und über 25-jährige praktischer Berufserfahrung übertreffen wir geltende Anforderungen und setzen neue Maßstäbe. Aus der Praxis für die Praxis

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